Mehr Teilhabe. Mehr Möglichkeiten. Mehr Verunsicherung?
Zum 1.1.2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft und sorgt für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Damit verbunden ist allerdings eine radikale Systemumstellung, die derzeit viele Befürchtungen hervorruft.