Öffentliche Anhörung zur Planungsbeschleunigung: Mehr Akzeptanz durch mehr Beteiligung

Zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Maßnahmengesetze ist frühe, echte und gute Bürgerbeteiligung. Darin waren sich die Sachverständigen heute einig. Frühe Beteiligung beginnt deutlich vor der Vorlage fertig ausgearbeiteter Planungsunterlagen und vor dem formellen Beteiligungsverfahren. Echte Beteiligung geht über die reine Information der Betroffenen hinaus und ermöglicht eine inhaltliche Diskussion und Konsensfindung. Gute Beteiligung bedeutet auch, dass während der gesamten Planungsphase weiter Partizipationsmöglichkeiten gegeben sind und dass am Ende ersichtlich ist, welchen Unterschied die Beteiligung gemacht hat. Entsprechend brauchen wir klare Standards für Bürgerbeteiligung im Gesetzentwurf.

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Abstimmung zur Organspende: Mein Votum für die Zustimmungslösung

Morgen wird der Deutschen Bundestag darüber abstimmen, wie die Organspende in Deutschland künftig gesetzlich geregelt werden soll. Dazu liegen zwei Gesetzesentwürfe vor. Ich werde dabei für den Gesetzentwurf votieren, der eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zum Ziel hat. Die vom Gesundheitsminister vorgeschlagene Widerspruchslösung lehne ich hingegen aus ethischen Gründen ab. Ich befürworte das Prinzip der Organspende und besitze auch selbst einen Organspendeausweis. Die Widerspruchslösung beinhaltet meines Erachtens aber eine bevormundende Komponente, die ich selbst so nicht mittragen möchte. Ich finde es wichtig, offen zu thematisieren, weshalb Menschen Sorgen bezüglich der Organspende äußern und setze mich für einen Dialog ein, der dazu ermutigt, die Spendenbereitschaft in Deutschland zu fördern. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft gelingen wird.

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Parkraum in Kiel? Rücksichtnahme statt Mangel als Problem

Zur Diskussion um Parkraum in Kiel und den Äußerungen von Dennys Bornhöft in den Kieler Nachrichten vom 09.01.20

Parken auf Geh- und Radwegen ist eine extreme Gefährdung, gerade für Kinder und Menschen mit Beeinträchtigungen, die dann gezwungen sind auf die Straße auszuweichen. So zu tun, als sei es in Ordnung, auf dem Gehweg zu parken, nur weil in der Nähe sonst kein Parkplatz ist, ist eine Frechheit und vollkommen unseriös. Einen Anspruch auf einen Parkplatz vor der Haustür kann es gerade in einer dicht besiedelten Stadt wie Kiel nun mal nicht geben.

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Mindestvergütung für Auszubildende

Unsere Wirtschaft ist auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Dennoch blieben in Deutschland jahrelang Ausbildungsplätze unbesetzt – unter anderem weil es in manchen Branchen und Regionen an einer angemessenen Vergütung mangelte. Zum 01. Januar 2020  ist daher für neu abgeschlossene Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestausbildungsvergütung in Kraft getreten. Zehntausende Azubis profitieren von der Neuregelung: Zunächst werden im ersten Lehrjahr monatlich mindestens 515 Euro gezahlt. Anfang 2021 soll die Vergütung dann auf 550 Euro steigen, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Ab 2024 wird der Azubi-Mindestlohn dann automatisch an die Entwicklung der Lehrlingsgehälter angepasst. Auch für die weiteren Ausbildungsjahre konnte durch entsprechende Aufschläge zum Mindestgehalt eine bessere Bezahlung erreicht werden. Damit wird dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung Rechnung getragen. Die Mindestausbildungsvergütung setzt insbesondere dort an, wo es keine Tarifbindung gibt und Auszubildende bislang eine niedrige Vergütung erhielten. Die gesetzliche Regelung schafft Transparenz und steigert die Attraktivität der Ausbildung. Dies ist besonders überall dort wichtig, wo Fachkräftenachwuchs gesucht wird.

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2019 als Wunderkerzen§2019 Wunderkerzen by Tim Reckmann, via flickr, Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Jahresrückblick 2019

„Aufbruch in die neue Zeit“, so hieß es beim vergangenen Bundesparteitag der SPD in Berlin. Ein Jahr geht zu Ende, das uns jede Menge Gegenwind bescherte. Mit einer neuen Partei- und Fraktionsführung gehen wir nun ins Jahr 2020.

Blicken wir auf das Jahr 2019 zurück, konnten wir viele Punkte umsetzen, die uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Herzensanliegen sind. So konnten wir eine Mindestausbildungsvergütung, die Abschaffung des Solis für Normalverdiener*innen und Verbesserungen im Bereich der Pflege umsetzen. In vielen Bereichen ist damit ein erster Anfang gemacht, das Leben der Menschen besser zu machen. Weitere Schritte müssen folgen und dafür um gesellschaftliche Mehrheiten gerungen werden.

Im Deutschen Bundestag haben wir außerdem ein weitreichendes Klimaschutzgesetz verabschiedet. Damit werden erstmals unsere Klimaziele gesetzlich in allen Bereichen verankert. Wir werden jährlich Bilanz ziehen und unzählige Maßnahmen zur Reduzierung schädlicher Klimagase beschließen. Auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude sind nun die Klimaziele gesetzlich fest verankert.

In den nächsten Jahren wird ein Kohlekraftwerk nach dem anderen vom Netz gehen und durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Bis zum Jahr 2022 werden wir ein Viertel unserer bisherigen Kohlekraftwerkskapazitäten abschalten. Ich bin froh, dass wir in Kiel Teil dieses Wandels sind, indem wir in diesem Jahr unser Kohlekraftwerk durch ein schadstoffarmes Gaskraftwerk ersetzt haben.

Im Bereich Wohnen und Verkehr wird uns wirksamer Klimaschutz nur gelingen, wenn wir unser Verhalten verändern. Dazu ist es wichtig, dass immer mehr Menschen ermuntert werden, sich klimagerechter zu verhalten. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dürfen dabei nicht zulassen, dass sich der wirtschaftlich Starke jede Verschmutzung des Klimas leisten kann, weil er es finanziell ausgleicht, während es anderen wirtschaftlich Schwächeren noch schwerer gemacht wird.

Einen herzlichen Dank allen, die mich kritisch, lobend oder nur still begleitet haben.

Ich wünsche ein FROHES FEST & einen guten Rutsch ins Jahr 2020!

Den kompletten Rückblick gibt es als PDF.

Gemeinsam schneller planen und bauen statt Beteiligung zu verhindern!

Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend in erster Lesung den Gesetzentwurf für ein Maßnahmenvorbereitungsgesetz und den Entwurf für ein weiteres Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beraten.

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Ab Januar 2020: neues Fördersystem für strukturschwache Regionen

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ der Bundesregierung hat bereits Mitte 2019 Empfehlungen vorgelegt, wie strukturschwache Regionen in ganz Deutschland besser gefördert werden können. Das Ziel ist es, möglichst gleiche Entwicklungschancen zu gewährleisten. Eine wesentliche Maßnahme ist die Schaffung eines gesamtdeutschen Fördersystems. Die regionalen Förderprogramme des Bundes werden gebündelt und die bislang auf die neuen Länder beschränkten Programme auf ganz Deutschland ausgeweitet. Zugleich wird es eine Erhöhung der Fördermittel für Existenzgründungen geben.

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Verankerung zeitlich begrenzter Brückenteilzeit

Manchmal wollen oder müssen Menschen beruflich kürzer treten. Etwa weil sie sich um ihre Kinder kümmern, ihre Eltern pflegen oder sich weiterbilden wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat nun den Weg dafür geebnet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann. Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Brückenteilzeit: Beschäftigte haben damit das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren, und zwar verbunden mit der Sicherheit, anschließend zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren.

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Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner werden entlastet

Wer eine Betriebsrente bekommt und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, hat künftig im Schnitt 300 Euro mehr im Jahr. Ab Januar 2020 gilt ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Das heißt: Für die ersten 159,25 Euro der Betriebsrente müssen dann überhaupt keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst über diesem Betrag fallen Beiträge an. Dadurch zahlen alle Betriebsrentnerinnen und -rentner künftig geringere Beiträge. Menschen mit kleinen Betriebsrenten profitieren besonders.

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Wiedereinführung der Meisterpflicht

Die Koalitionsarbeitsgruppe ‘Meisterbrief‘ hat gemeinsam mit einzelnen Gewerken, Gewerkschaften und Verbänden in einem breiten Beteiligungsverfahren die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Gewerken geprüft. Gutachten haben gezeigt, dass Meisterbetriebe länger am Markt bestehen. Der Meisterbrief steht nach wie vor für Qualität und Verbraucherschutz. Gestern hat der Deutsche Bundestag die vierte Novelle der Handwerksordnung und somit die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken beschlossen. Das setzt ein wichtiges Signal für das Handwerk.

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