Abstimmung zur Organspende: Mein Votum für die Zustimmungslösung
Morgen wird der Deutschen Bundestag darüber abstimmen, wie die Organspende in Deutschland künftig gesetzlich geregelt werden soll. Dazu liegen zwei Gesetzesentwürfe vor. Ich werde dabei für den Gesetzentwurf votieren, der eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zum Ziel hat. Die vom Gesundheitsminister vorgeschlagene Widerspruchslösung lehne ich hingegen aus ethischen Gründen ab. Ich befürworte das Prinzip der Organspende und besitze auch selbst einen Organspendeausweis. Die Widerspruchslösung beinhaltet meines Erachtens aber eine bevormundende Komponente, die ich selbst so nicht mittragen möchte. Ich finde es wichtig, offen zu thematisieren, weshalb Menschen Sorgen bezüglich der Organspende äußern und setze mich für einen Dialog ein, der dazu ermutigt, die Spendenbereitschaft in Deutschland zu fördern. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft gelingen wird.
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger regelmäßig u.a. bei Amtsgängen und Arztbesuchen über die Organspende informiert werden und nach ihrer Spendenbereitschaft gefragt werden sollen. Darüber hinaus soll in Deutschland ein Online-Register eingeführt werden, in dem Organspender*innen jederzeit ihre Spendenbereitschaft eintragen, ändern und widerrufen können. Diesen Gesetzentwurf haben eine Gruppe von Abgeordneten um die Vorsitzende der Grünen Annalena Baerbock und die Vorsitzende der Linken Katja Kipping in den Bundestag eingebracht. Bei dem Gesetzentwurf einer Gruppe Abgeordneten um Gesundheitsminister Jens Spahn und dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach zur doppelten Widerspruchslösung gelten alle Bürgerinnen und Bürger zunächst einmal als mögliche Organspender. Wer seine Organe nicht spenden will, muss zu Lebzeiten seinen Widerspruch erklären. Angehörige sollen ebenfalls Widerspruch einlegen können. Auch bei diesem Gesetzentwurf ist die Einführung eines Online-Registers vorgesehen.
Über den Vorschlag des Gesundheitsministers soll morgen Vormittag im Deutschen Bundestag zuerst abgestimmt werden. Erhält dieser die nötige Mehrheit, wäre die doppelte Widerspruchslösung beschlossen. Wenn der Gesetzentwurf nicht die nötige Mehrheit erhält, wird auch über das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft abgestimmt. Die Abstimmung über diese Gesetzentwürfe im Bundestag erfolgt fraktionsoffen.