Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner werden entlastet
Wer eine Betriebsrente bekommt und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, hat künftig im Schnitt 300 Euro mehr im Jahr. Ab Januar 2020 gilt ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Das heißt: Für die ersten 159,25 Euro der Betriebsrente müssen dann überhaupt keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst über diesem Betrag fallen Beiträge an. Dadurch zahlen alle Betriebsrentnerinnen und -rentner künftig geringere Beiträge. Menschen mit kleinen Betriebsrenten profitieren besonders.