Wiedereinführung der Meisterpflicht
Die Koalitionsarbeitsgruppe ‘Meisterbrief‘ hat gemeinsam mit einzelnen Gewerken, Gewerkschaften und Verbänden in einem breiten Beteiligungsverfahren die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Gewerken geprüft. Gutachten haben gezeigt, dass Meisterbetriebe länger am Markt bestehen. Der Meisterbrief steht nach wie vor für Qualität und Verbraucherschutz. Gestern hat der Deutsche Bundestag die vierte Novelle der Handwerksordnung und somit die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken beschlossen. Das setzt ein wichtiges Signal für das Handwerk.