Mindestvergütung für Auszubildende

Unsere Wirtschaft ist auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Dennoch blieben in Deutschland jahrelang Ausbildungsplätze unbesetzt – unter anderem weil es in manchen Branchen und Regionen an einer angemessenen Vergütung mangelte. Zum 01. Januar 2020  ist daher für neu abgeschlossene Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestausbildungsvergütung in Kraft getreten. Zehntausende Azubis profitieren von der Neuregelung: Zunächst werden im ersten Lehrjahr monatlich mindestens 515 Euro gezahlt. Anfang 2021 soll die Vergütung dann auf 550 Euro steigen, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Ab 2024 wird der Azubi-Mindestlohn dann automatisch an die Entwicklung der Lehrlingsgehälter angepasst. Auch für die weiteren Ausbildungsjahre konnte durch entsprechende Aufschläge zum Mindestgehalt eine bessere Bezahlung erreicht werden. Damit wird dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung Rechnung getragen. Die Mindestausbildungsvergütung setzt insbesondere dort an, wo es keine Tarifbindung gibt und Auszubildende bislang eine niedrige Vergütung erhielten. Die gesetzliche Regelung schafft Transparenz und steigert die Attraktivität der Ausbildung. Dies ist besonders überall dort wichtig, wo Fachkräftenachwuchs gesucht wird.

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