Verankerung zeitlich begrenzter Brückenteilzeit
Manchmal wollen oder müssen Menschen beruflich kürzer treten. Etwa weil sie sich um ihre Kinder kümmern, ihre Eltern pflegen oder sich weiterbilden wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat nun den Weg dafür geebnet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann. Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Brückenteilzeit: Beschäftigte haben damit das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren, und zwar verbunden mit der Sicherheit, anschließend zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren.