Kurzarbeitergeld auch für Kanalsteurer am NOK!
Die Unsicherheit bei den Kanalsteurern und den Mitarbeiter*innen in den Arbeitsagenturen hat ein Ende. Das Bundesarbeitsministerium hat klargestellt, dass auch die Mitglieder des Vereins der Kanalsteurer ein Recht auf Kurzarbeitergeld haben. Das ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten am Nord-Ostsee-Kanal.
Die Corona-Pandemie sorgt derzeit für weniger Verkehre auf dem Nord-Ostsee-Kanal. Während viele Branchen in Kurzarbeit gehen, war dies bisher für die Kanalsteurer am NOK nicht möglich, obwohl auch sie in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Als Berichterstatter für Bundeswasserstraßen und Binnenschifffahrt weiß ich, wie wichtig die Arbeit der Kanalsteurer für einen sicher befahrbaren Nord-Ostsee-Kanal ist. Deshalb habe ich mich bei Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Kanalsteurer stark gemacht: Das Bundesarbeitsministerium hat das Bundesverkehrsministerium und die Bundesagentur für Arbeit nun aufgeklärt, dass auch die Kanalsteurer als Mitglieder des Vereins der Kanalsteurer Kurzarbeitergeld beziehen dürfen.
Der Verein der Kanalsteurer e.V. hat die Aufgabe, Schiffe auf der Passage durch den Nord-Ostsee-Kanal mit Kanalsteurern zu besetzen, um eine sichere Durchfahrt zu gewährleisten. Für einen attraktiven NOK sind die Kanalsteurer also unverzichtbar.