Neue StVO ab morgen: Höhere Bußgelder für Regelverstöße
Morgen tritt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft und das bedeutet vor allem mehr Schutz für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Zukünftig dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, weil in diesen Situationen besonders viele Unfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen passieren. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat in der StVO-Novelle außerdem mit den Bundesländern festgeschrieben, dass Radfahrende in Städten nur mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern überholt werden dürfen, außerorts sind wegen der höheren Geschwindigkeit sogar mindestens zwei Meter einzuhalten. Die Gefahr für Radler*innen im Straßenverkehr soll außerdem dadurch verringert werden, dass auf Fahrradschutzstreifen ab morgen nicht nur ein Park-, sondern auch ein Halteverbot gilt. Kfz- und Lkw-Fahrende, die das Halteverbot missachten, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen: Bis zu 100 Euro kann ein solcher Verstoß kosten, dies gilt auch für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten und Parken in zweiter Reihe. Wenn andere Verkehrsteilnehmer*innen dabei in Gefahr gebracht werden, kann außerdem ein Punkt im Fahreignungsregister dazukommen.