Fördermittel sichern neuen Radfahrstreifen in Kiel

Die Landeshauptstadt freut sich über finanzielle Unterstützung für die Radinfrastruktur: Für die Einrichtung eines neuen Radfahrstreifens zwischen Christian-Albrechts-Platz und Leibnizstraße hat Kiel 440.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Stadt und Land“ erhalten.

Wer schon einmal an der Universität mit dem Fahrrad unterwegs gewesen ist, weiß, die Strecke zwischen Christian-Albrechts-PIatz und Leibnizstraße kann für alle Verkehrsteilnehmenden gefährlich sein. Im Rahmen einer ohnehin anstehenden Deckensanierung wird jetzt der bestehende Schutzstreifen durch einen neuen, breiteren Radfahrstreifen ersetzt. Der Parkstreifen für Autos wird auf den ehemaligen Radweg verlegt. Diese Maßnahme sorgt für mehr Platz und Sicherheit für Radfahrende.

Mathias Stein, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Kiel und Mitglied im Verkehrsausschuss, sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir die Fördermittel für dieses wichtige Projekt sichern konnten. Ein gut ausgebauter Radweg ist entscheidend für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.“

„Der Ausbau der Radinfrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Bemühungen, die Mobilität in Kiel nachhaltiger zu gestalten. Mit dem neuen Radfahrstreifen schaffen wir eine sichere Verbindung zwischen wichtigen Punkten der Stadt und fördern gleichzeitig den Umstieg auf das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel“, erklärt Stein.

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf fast eine Million Euro. Die Finanzhilfen aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes tragen maßgeblich dazu bei, dass die Radverkehrsinfrastruktur in Kiel weiter ausgebaut werden kann. Mit diesen Investitionen wird Kiel einen weiteren Schritt in Richtung einer klimafreundlicheren und nachhaltigeren Mobilität gehen.

Der neue Radstreifen soll bis Ende August 2024 fertiggestellt werden und bietet den Radfahrenden künftig ein sicheres und komfortables Verkehrsangebot an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Mehr Verkehrssicherheit: Wir müssen noch mal ran ans Straßenverkehrsgesetz!

Einfach eine Ampel installieren, damit Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg sicher über die Bundesstraße kommen – dürfen die Kommunen nicht. Einfach einen Gehweg mit Absperrpfosten oder Schutzbügeln sichern, damit der Linienbus bei Gegenverkehr nicht mehr auf den Bordstein ausweichen und Fußgänger in Gefahr bringen kann – dürfen die Kommunen nicht. Einfach vor Ort eine erkannte Gefahrenstelle durch eine einfache Maßnahme entschärfen, ohne dass dort vorher schwere Unfälle mit Personenschaden geschehen sind – dürfen die Kommunen nicht. „Damit der Schutz von Leib und Leben von Menschen künftig herausragendes Gewicht im gesamten Straßenverkehrsrecht bekommt, müssen wir endlich das Präventionsprinzip im Straßenverkehrsgesetz verankern. Verkehrssicherheit muss die oberste Priorität bekommen“, weist der Verkehrspolitiker Mathias Stein (SPD) auf die wichtigste Forderung des Positionspapiers zum Fußverkehr hin, das er federführend erarbeitet und die AG Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion jetzt beschlossen hat.

Wenn es nach dem Koalitionsvertrag geht, bietet sich noch in dieser Legislaturperiode eine Gelegenheit, dieses Ziel in die Tat umzusetzen: „Wir haben mit den Grünen und der FDP vereinbart, eine gesetzliche Grundlage für die digitale Parkraumkontrolle im Straßenverkehrsgesetz zu schaffen. Ich erwarte, dass Bundesverkehrsminister Wissing sich an den vereinbarten Vertrag hält und am Anfang der zweiten Jahreshälfte ein Gesetz zur digitalen Parkraumkontrolle vorlegt“, sagt der Kieler Bundestagsabgeordnete, der Berichterstatter für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit sowie für Rad- und Fußverkehr der SPD-Bundestagsfraktion ist. „Die Einführung der digitalen Parkraumkontrolle wird ebenfalls zu mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger führen, weil Parkplatzsuchverkehr und Falschparken in Kreuzungsbereichen, auf Gehwegen sowie Halte- und Parkverbotszonen durch ein verbessertes Kontrollsystem im bewirtschafteten Parkbereich spürbar verringert werden kann“, so Mathias Stein. Daher hat die AG Verkehr auch diese Forderung mit in ihr Positionspapier aufgenommen.

Neben den Zielen in puncto Verkehrssicherheit für die zweite Jahreshälfte benennt das Positionspapier auch die Erwartungen der AG Verkehr an die Fußverkehrsstrategie, die derzeit im Wissing-Ministerium erarbeitet wird. „Wir sollten den Fußverkehr u.a. mit einem ‚Förderprogramm sichere Infrastruktur‘ für finanzschwache Kommunen sowie fünf Stiftungsprofessuren an deutschen Universitäten seitens des Bundes zusätzlich unterstützen. Diese beiden Punkte gehören für mich mit zu einer guten Fußverkehrsstrategie“, sagt der Verkehrspolitiker. An der Fußverkehrsstrategie hat das Bundesverkehrsministerium zwar die anderen Ministerien der Bundesregierung, die Landesregierungen sowie zahlreiche Verbände, aber nicht den Deutschen Bundestag oder die Regierungsfraktionen beteiligt.

Positionspapier Fußverkehr

THC-Grenzwert-Anhörung: Gute Argumente für den Gesetzentwurf der Ampel

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages zur Einführung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehrsgesetz sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Viel Zuspruch der geladenen Experten hat heute der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines THC-Grenzwertes ins Straßenverkehrsgesetz erhalten, sodass wir ihn wie geplant am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschieden können. Die Mehrheit der Sachverständigen sprach sich in der öffentlichen Anhörung mit guten Argumenten für den Grenzwert von 3,5 ng/ml aus. ADAC-Präsident Gerhard Hillebrandt begrüßte besonders, dass mit dem neuen Grenzwert die Ungerechtigkeit beseitigt werde, dass man für Cannabiskonsum bestraft werden könne, obwohl man niemals berauscht am Steuer gesessen habe. Ingo Koßmann von der BASt erwartet durch den neuen Grenzwert ebenfalls weniger MPU-Anordnungen und verwies zusammen mit Stefan Thönnes vom Universitätsklinikum Frankfurt auf die eindeutige Studienlage, die den vorgeschlagenen Grenzwert stützt. Von einem allgemeinen Unfallrisiko sei man bei 3,5 ng/ml sehr weit entfernt, sodass beide Wissenschaftler keine Gefahr für die Verkehrssicherheit erkennen konnten.

Noch breiter fiel die Zustimmung der Experten zu der Regelung für Fahranfänger*innen aus, für die wir in unserem Gesetzentwurf analog zu der bewährten Regelung für Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze festgelegt haben: Zu Recht, denn bei Fahranfänger*innen handelt es sich um eine besondere Risikogruppe, die überproportional viele Unfälle verursacht, wie mehrere Fachleute bestätigten. Gerhard Hillebrand vom ADAC betonte, dass neben der Festlegung des Grenzwertes auch die Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung sei und nicht vernachlässigt werden dürfe. Hier sehe ich in erster Linie das Bundesverkehrsministerium in der Verantwortung.

Die Sachverständigen hielten es ebenfalls für sinnvoll, dass die neuen Regelungen nach drei Jahren evaluiert werden sollen. Auf diese Weise können die Erfahrungen ausgewertet und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet werden.“

Ein guter THC-Grenzwert für die Verkehrssicherheit

Zur Einbringung eines Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zur Einführung eines THC-Grenzwertes am Donnerstag in den Deutschen Bundestag sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Verkehrssicherheit hat für mich als Verkehrspolitiker höchste Priorität. Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr müssen deutlich voneinander getrennt und eine ausreichend lange Wartezeit immer eingehalten werden. Ich freue mich daher, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, der Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe des BMDV zu folgen und einen THC-Grenzwert von 3,5 THC/ml Blutserum im Straßenverkehrsgesetz zu verankern, der genau dies gewährleisten wird.

Der THC-Grenzwert ist äußerst niedrig angesetzt und in puncto Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Nach Einschätzung der Expert*innen werden ab dem THC-Wert von 3,5 THC/ml Blutserum zwar erste verkehrsmedizinisch relevante Einschränkungen messbar, er liegt jedoch deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt. Damit ist der Grenzwert niedrig genug, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und hoch genug, dass Menschen künftig gelegentlich Cannabis konsumieren können, ohne Gefahr zu laufen, den Führerschein zu verlieren, obwohl sie gar nicht berauscht am Steuer gesessen haben. Beides ist mir wichtig.

Dass die Verkehrssicherheit bei der Einführung eines THC-Grenzwertes bei uns an erster Stelle steht, untermauern wir mit zwei weiteren Regelungen, die wir in das Gesetz aufnehmen wollen. Zum einen verbieten wir grundsätzlich den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol und verhängen bei einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit aufgrund der besonderen Gefährlichkeit eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Zum anderen führen wir analog zum bewährten Alkoholverbot für Fahranfänger*innen und junge Fahrer*innen bis zum 21. Lebensjahr ein Cannabisverbot ein, um diese Personengruppe besonders vor Fehlern hinsichtlich des Trennungsgebots von der Teilnahme am Straßenverkehr und dem Konsum von Drogen zu schützen.“

Cannabiskonsum und Verkehrssicherheit: Stein fordert wirksame Aufklärungskampagne

Anlässlich der Bekanntgabe des THC-Grenzwert-Vorschlags der unabhängigen Arbeitsgruppe im BMDV sagt der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Mathias Stein:

„Mit der fristgerechten Veröffentlichung einer THC-Grenzwert-Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums wird der Weg frei für die Anpassung des Straßenverkehrsrechts, die nach der Teillegalisierung von Cannabis notwendig geworden ist. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag werden den vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum nun zügig in den § 24a StVG aufnehmen und damit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen. Auch die Empfehlung, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen, unterstütze ich.

Mit der Vorlage des Grenzwertes ist die Problematik des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit aber noch längst nicht ausreichend in der Gesellschaft behandelt. Auch in der Community selbst besteht zum Teil Verunsicherung darüber, wann man nach dem Cannabiskonsum wieder ohne Risiko für sich und andere am Straßenverkehr teilnehmen kann. Vom Bundesverkehrsministerium erwarte ich daher, dass es zielgruppengerecht und zeitnah über die Gesetzeslage und die Risiken des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit informiert. Allen muss klar sein: Wer kifft, fährt nicht.“

Cannabisgesetz: Minister Wissing muss jetzt einen Grenzwert fürs StVG vorlegen!

Zu der Abstimmung über das Cannabis-Gesetz (CanG) am Freitag im Deutschen Bundestag sagt der Berichterstatter für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Das Cannabis-Gesetz sorgt für eine notwendige Neuausrichtung des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabiskonsum. Für mich als Verkehrspolitiker ist damit die Arbeit aber noch nicht zu Ende. Der Cannabis-Wirkstoff THC ist im Blut deutlich länger nachweisbar, als er die Fahrtauglichkeit tatsächlich einschränkt. Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass man als Autofahrer*in noch Tage nach dem Konsum von Cannabis seinen Führerschein verlieren kann – ohne je berauscht am Steuer gesessen zu haben. Bereits seit 2022 fordere ich daher zusammen mit meinem Kolleg*innen aus der AG Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion, einen Grenzwert von 3,0 ng THC/ml Blutserum im Straßenverkehrsgesetz zu verankern.

Das CanG legt fest, dass das Bundesverkehrsministerium nun bis zum 31.3.2024 mithilfe einer Fachgruppe einen neuen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr erarbeiten soll. Diesen Vorschlag werden wir im Anschluss im Bundestag diskutieren, um dann zügig einen neuen, moderat erhöhten Grenzwert ins Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen.

Als SPD-Verkehrspolitiker fühle ich mich der Vision-Zero verpflichtet. Ich setzte mich für eine stärkere Präventions- und Polizeiarbeit zur Verhinderung und Ahnung von Rauschfahrten ein – sei es nach dem Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln. Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sind deutlich zu trennen und eine ausreichend lange Wartezeit immer einzuhalten.

Es entspricht aber nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden, Menschen den Führerschein abzunehmen, die den Straßenverkehr nie gefährdet haben. Die Befürchtungen, die Anzahl von Unfällen würde durch die geplanten Gesetzesänderungen ansteigen, teile ich dabei ausdrücklich nicht. Eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr wird auch künftig nicht weniger hart geahndet als heute. Mit einem erhöhten Grenzwert stellen wir aber sicher, dass künftig nur die sanktioniert werden, von denen tatsächlich eine Gefahr ausgeht.“

Mathias Stein auf dem roten Lastenrad an der Hörn § Foto: Jana Nemitz

Wie kann Radfahren sicherer werden?

Der Tod des Fahrradaktivisten Andreas Mandalka („Natenom“) durch einen Verkehrsunfall hat viele Fahrradfans erschüttert und die Diskussion über Sicherheit für Fahrradfahrer*innen im Straßenverkehr neu entfacht. Das Podcastradio Dektektor.fm hat mich für seinen Beitrag der Reihe „Zurück zum Thema“ gefragt, was der Bund hier für mehr Verkehrssicherheit tun kann.

Hört selbst: https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-ueberholabstand

Cannabis-Freigabe: THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht verankern

Zum heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf für ein Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Mathias Stein:

„Die geplante kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken führt aus meiner Sicht zu neuem Regelungsbedarf im Straßenverkehrsrecht. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns der „Vision Zero“ – der mittelfristigen Absenkung der im Straßenverkehr Getöteten und Schwerverletzen auf null – verpflichtet. Es steht für uns daher außer Frage, dass zwischen dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr eindeutig getrennt werden muss!

Bei einem Fachgespräch mit Vertretern des Verkehrsausschusses haben die Sachverständigen allerdings kürzlich überzeugend dargelegt, dass der derzeitig von der Rechtsprechung angenommene Grenzwert von 1,0ng THC /ml Blutserum in der Praxis zu niedrig liegt. Die im Vergleich zu Alkohol sehr lange Nachweiszeit von Cannabis im Blut hat zur Folge, dass auch Kraftfahrer*innen eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen wird, die nicht mehr unter Cannabiseinfluss stehen.

Ich halte es daher für zwingend notwendig, zeitgleich mit der Freigabe von Cannabis, Rechtssicherheit zu schaffen und einen Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr gesetzlich zu verankern. In Anlehnung an den Standpunkt der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) schlage ich dafür einen Grenzwert von 3,0ng THC/ ml Blutserum vor. Nach Ansicht der Sachverständigen würden dadurch keinerlei Gefahren für die Verkehrssicherheit geschaffen werden, da eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin unter Strafe steht.“

StVG-Gesetzentwurf: Erster Schritt für mehr Entscheidungsspielraum in den Kommunen

Zu dem heute im Kabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sagt der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein: „Die harten Verhandlungen im Vorwege haben sich gelohnt: Dem Kabinett ist mit dem Entwurf für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein guter Kompromiss gelungen, mit dem wir das Straßenverkehrsrecht an die Anforderungen […]

Mathias Stein vor der Reichstagskuppel § Foto: Marco Urban

Mehr Rechte für Kommunen, mehr Sicherheit für alle – unsere Position zur StVG-Reform

In Kürze erwarten wir den Kabinettsbeschluss zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und damit den Beginn der parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag. Ich freue mich sehr, dass die Arbeitsgruppe Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion mir heute Rückendeckung für meine Vorarbeit und meine fachliche Einschätzung für dieses wichtige Projekt gegeben hat. Als zuständiger Berichterstatter meiner Fraktion werde ich diese Position nun in den Verhandlungen vertreten. Weiterlesen