Cannabis-Freigabe: THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht verankern

Zum heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf für ein Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Mathias Stein:

„Die geplante kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken führt aus meiner Sicht zu neuem Regelungsbedarf im Straßenverkehrsrecht. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns der „Vision Zero“ – der mittelfristigen Absenkung der im Straßenverkehr Getöteten und Schwerverletzen auf null – verpflichtet. Es steht für uns daher außer Frage, dass zwischen dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr eindeutig getrennt werden muss!

Bei einem Fachgespräch mit Vertretern des Verkehrsausschusses haben die Sachverständigen allerdings kürzlich überzeugend dargelegt, dass der derzeitig von der Rechtsprechung angenommene Grenzwert von 1,0ng THC /ml Blutserum in der Praxis zu niedrig liegt. Die im Vergleich zu Alkohol sehr lange Nachweiszeit von Cannabis im Blut hat zur Folge, dass auch Kraftfahrer*innen eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen wird, die nicht mehr unter Cannabiseinfluss stehen.

Ich halte es daher für zwingend notwendig, zeitgleich mit der Freigabe von Cannabis, Rechtssicherheit zu schaffen und einen Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr gesetzlich zu verankern. In Anlehnung an den Standpunkt der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) schlage ich dafür einen Grenzwert von 3,0ng THC/ ml Blutserum vor. Nach Ansicht der Sachverständigen würden dadurch keinerlei Gefahren für die Verkehrssicherheit geschaffen werden, da eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin unter Strafe steht.“