Zu dem heute im Kabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sagt der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Die harten Verhandlungen im Vorwege haben sich gelohnt: Dem Kabinett ist mit dem Entwurf für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein guter Kompromiss gelungen, mit dem wir das Straßenverkehrsrecht an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen können. Dass im Straßenverkehrsgesetz künftig neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch die Gesundheit der Menschen, der Umwelt- und Klimaschutz sowie die städtebauliche Entwicklung als Ziele weitgehend gleichrangig verankert werden, ist ein wichtiger erster Schritt für mehr Entscheidungsspielräume in den Kommunen und mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen.

Damit der größere Handlungsspielraum aber dann auch tatsächlich vor Ort bei den Kommunen ankommt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen müssen wir diesen Verhandlungserfolg in den folgenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat bewahren. Hier ist nach meinem Eindruck noch viel Überzeugungsarbeit von Kommunen und Verbänden u.a. bei den Ländern zu leisten. Und zum anderen ist ganz wichtig, dass auf der Grundlage des neuen StVG dann im zweiten Schritt sehr schnell die Straßenverkehrsordnung (StVO) von Bundesverkehrsministerium und Bundesrat angepasst wird. Denn die StVO ist der Ort, wo ganz konkret die Vorgaben für eine leichtere Anordnung von Tempo 30, Radwegen und Bedarfsampeln festgelegt werden können.

Mein Ziel als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion ist nun aber zunächst einmal, den Regierungsentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im parlamentarischen Verfahren zu ergänzen und zu verbessern. Wichtig ist mir dabei besonders die Klarstellung, dass das Ziel der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs ausdrücklich für alle Verkehrsteilnehmer*innen gilt. Bislang wurde den Interessen des Pkw- und Lkw-Verkehrs sehr häufig Vorrang eingeräumt – zulasten der Sicherheit von Kindern und Senioren, Fußgängern und Radfahrerinnen. Ganz weit oben auf meiner Agenda steht außerdem die Einführung des Präventionsprinzips im Straßenverkehrsrecht. Es muss ein Ende haben, dass immer erst Menschen im Straßenverkehr sterben müssen, bevor eine bereits erkannte Gefahrenlage durch die Straßenverkehrsbehörden entschärft werden kann. Darüber hinaus werde ich mich u.a. für eine echte Innovationsklausel, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit und die Einführung einer sozialen Staffelung der Gebühren für Bewohnerparkausweise einsetzen.“

Eine Kurzübersicht der Verhandlungsposition der AG Verkehr in der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier: Mehr Rechte für Kommunen, mehr Sicherheit für alle – unsere Position zur StVG-Reform