StVO-Reform bringt mehr Sicherheit für Radfahrende

Nach vielen Wochen der Beratung hat der Bundesrat am Freitag endlich über die Reform der Straßenverkehrsordnung abgestimmt, mit der viele wichtige Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer in Kraft treten werden. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen künftig beim Rechtsabbiegen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- und Fußverkehr zu rechnen ist, der die Straße überquert.

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Grüne stimmen gegen Tempolimit 130!

Dass die Grünen bei anderen gern strengere Maßstäbe anlegen als an sich selbst, konnte man heute sehr gut im Bundesrat sehen. Nicht ein*e Politiker*in der grünen Partei, die in den Bundesländern zusammen mit der Union regiert, hat für das Tempolimit 130 km/h auf Autobahnen die Hand gehoben. Dabei gibt es sowohl Parteibeschlüsse als auch Fraktionsanträge der Grünen – die jüngsten stammen aus dem Herbst 2019 -, die genau dies fordern.

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Wettbewerb um Leistung – nicht um gesunde Patientinnen und Patienten

Es darf für eine Krankenkasse nicht zum Nachteil werden, wenn sie chronisch Kranke, Geringverdiener oder Menschen aus strukturschwachen Regionen versichert. Um einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen zu ermöglichen, hat der Bundestag daher einen Gesetzentwurf der Koalition für eine Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs verabschiedet. Durch einen Finanzausgleich und die Einführung eines Risikopools sollen Behandlungen mit besonders hohen Kosten abdeckt werden.

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Elektromobilität: Gute Nachrichten für Autokäufer*innen und die Stadt Kiel

Brüssel hat grünes Licht für den Umweltbonus gegeben. Damit können Käuferinnen und Käufer von Elektrofahrzeugen nun endlich auf den erhöhten Umweltbonus zugreifen, den die Bundesregierung Ende des vergangenen Jahres mit der Automobilindustrie vereinbart hatte. Die Prämie für E-Fahrzeuge bis 40.000 Euro wird somit von derzeit 4000 Euro auf 6000 Euro steigen. Für E-Autos der mittleren Preisklasse bis 60.000 Euro soll der Zuschuss künftig bei 5000 Euro liegen. Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Die angepasste Förderrichtlinie wird noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten.

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Verkehrssicherheit fängt bei der Planung an!

Die Forderungen vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) und dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) an die Kommunalpolitik und die Transportbranche sind richtig und wichtig: Die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenten sind ein wichtiger Baustein für mehr Verkehrssicherheit. Wir brauchen außerdem mehr Rücksicht auf Radfahrende – auch, aber nicht nur im Straßenverkehr. Verkehrssicherheit fängt bereits bei der Planung und Gestaltung von Kreuzungen, Radwegen und Baustellenzugängen an. In den Kommunalverwaltungen muss künftig von vornherein mehr Aufmerksamkeit auf die Interessen der ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen gelenkt werden.

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Marschbahn in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen

Heute hat der Deutsche Bundestag das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz beschlossen. In der Liste der Projekte, für die im Planungsverfahren Baurecht durch Gesetz geprüft werden soll, ist nun auch die Marschbahn enthalten. Das ist ein gutes Signal für Nordfriesland! Der Bund bekennt sich damit eindeutig und unmissverständlich zum Ausbau zwischen Niebüll und Westerland.

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Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beschlossen: Das muss Kieler-Stadtbahn-Geld werden!

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: In Kiel wollen wir uns in zehn Jahren umweltfreundlich und bequem mit einer Stadtbahn fortbewegen. Daher kommen die zusätzlichen Bundesmittel genau zur rechten Zeit. Der Bund hat mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gezeigt, dass er seiner Verantwortung nachkommt und leistet einen wichtigen Beitrag für einen leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Jetzt muss es darum gehen, dieses Geld vor Ort in Kiel auch abzurufen. Aus den Finanzhilfen vom Bund muss am Ende Kieler-Stadtbahn-Geld werden!

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Auswirkungen des geplanten Kohleausstiegs auf die Binnenschifffahrt berücksichtigen!

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland wird sich auf die Binnenschifffahrt spürbar auswirken. Davon bin ich überzeugt, genau wie der binnenschifffahrtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Eckhard Pols. Wir fordern, die Binnenschifffahrt in den Beratungen des Bundestages zum Regierungsentwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ zu berücksichtigen. Die Betriebswirtschaftlichkeit vieler Reedereien hängt an der Kohle. Deshalb stellt der Kohleausstieg das Binnenschifffahrtsgewerbe wie auch Binnenhäfen mit Kohleterminals vor große Herausforderungen. Bund und Länder müssen sich hier stärker als Partner des Gewerbes und der Häfen einbringen.

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Rolf Mützenich in Kiel

Gleich für zwei Tage hatte ich in dieser Woche Rolf Mützenich, meinen Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Bundestag, zu Gast an der Förde. Am Montagabend diskutierten wir im mmhio mit 70 Interessierten von inner- und außerhalb der SPD Kiel unter dem Motto „Was bringt die zweite Halbzeit im Bundestag?“ von Arbeit und Rente bis Marineschiffen und internationaler Verantwortung. Rolf stellt klar: Europäische Einigung und Zusammenarbeit in der Welt sind unverzichtbar für andauernden Frieden und Wohlstand in unserem Land! Auch mein Fachgebiet Planung kam zur Sprache und ich bin überzeugt: Die Energiewende und große Infrastrukturmaßnahmen müssen von Beginn an mit Beteiligung vor Ort geplant werden!

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Bundestag beschließt mehr Schutz für Radfahrende

Auf meine Initiative hat der Deutsche Bundestag heute die Bundesregierung mit dem Entschließungsantrag „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ dazu aufgefordert, Veränderungen an der Straßenverkehrsordnung vorzunehmen. Mit diesen Änderungen soll der Schutz der Radfahrerinnen und Radfahrer verbessert und die Attraktivität des Radverkehrs erhöht werden: Kommunen sollen künftig u.a. wesentlich leichter Tempo-30-Straßen anordnen können, ohne dass eine spezielle Gefahrenlage nachgewiesen werden muss. Auch die Innovationsklausel soll so geändert werden, dass neue Regeln oder Verkehrsmaßnahmen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unabhängig von bestehenden Gefahrenlagen getestet werden können.

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