Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beschlossen: Das muss Kieler-Stadtbahn-Geld werden!

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: In Kiel wollen wir uns in zehn Jahren umweltfreundlich und bequem mit einer Stadtbahn fortbewegen. Daher kommen die zusätzlichen Bundesmittel genau zur rechten Zeit. Der Bund hat mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gezeigt, dass er seiner Verantwortung nachkommt und leistet einen wichtigen Beitrag für einen leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Jetzt muss es darum gehen, dieses Geld vor Ort in Kiel auch abzurufen. Aus den Finanzhilfen vom Bund muss am Ende Kieler-Stadtbahn-Geld werden!

Zum Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beschlossen. Die Mittel aus dem GVFG sind eine der zentralen Finanzierungsquellen der Länder und Kommunen für den Ausbau ihrer kommunalen Schienenverkehrsinfrastruktur und werden mit sofortiger Wirkung auf 665 Mio. Euro verdoppelt. Anschließend folgt eine Erhöhung auf 1 Mrd. Euro jährlich von 2021-2024 und auf 2 Mrd. Euro ab 2025. Damit stellt der Bund in den kommenden fünf Jahren den Ländern und Kommunen 4,6 Mrd. Euro zusätzlich für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Ab 2026 werden die Mittel dann um 1,8 Prozent pro Jahr dynamisiert.

Die Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz könnte dabei richtungsweisend für das System der neuen Kieler Stadtbahn sein: Denn während Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen gefördert werden, zählen Bussysteme nicht zu den förderfähigen Vorhaben, auch dann nicht, wenn sie auf eigenen Fahrspuren oder mit Oberleitung geführt werden.