Liebe Demokratie, wir müssen reden – Jugendmedienworkshop 2024

Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. 25 politik- und medieninteressierte Jugendliche im Alter von 16 bis 20 Jahren zu einem einwöchigen Workshop vom 6. bis 12. Oktober 2024 nach Berlin ein. Drei Wochen vorher – am 14. September 2024 – findet ein digitales Vorbereitungstreffen statt.

Unter der Schirmherrschaft von Frau Yvonne Magwas, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, erwartet die Jugendlichen ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Der diesjährige Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag trägt den Titel „Liebe Demokratie, wir müssen reden – 75 Jahre Grundgesetz und Deutscher Bundestag“

Die Jugendlichen werden sich unter anderem kritisch mit dem aktuellen politisch-parlamentarischen Geschehen auseinandersetzen, Abgeordnete persönlich treffen, an Gesprächen mit Mitgliedern von Fachausschüssen
teilnehmen, Fachleuten zum Workshop-Thema begegnen und in einen Dialog treten. Sie setzen dabei nach
ihren Interessen eigene inhaltliche Schwerpunkte in Bezug auf das Workshop-Thema und gestalten ein journalistisches Online-Dossier mit Text-, Audio-, Video- oder Social-Media-Beiträgen.

Die Kooperationspartner möchten mit dem Workshop Jugendliche mit unterschiedlichen Vorerfahrungen, Hintergründen und Perspektiven erreichen.

Interessierte können sich vom 13. Juni bis 14. Juli 2024 unter der Internetadresse
https://jugendpresse.de/projekte/bundestag bewerben.

Endlich: Mehr Kompetenzen für Kommunen, mehr Sicherheit im Straßenverkehr!

Zu der erfolgreichen Verabschiedung des im Vermittlungsausschuss geeinten Straßenverkehrsgesetzes (StVG) heute in Bundestag und Bundesrat sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

Nach monatelanger Blockade durch die unionsgeführten Bundesländer kann die Reform des Straßenverkehrsgesetzes nun endlich in Kraft treten, auf die viele Menschen in den Kommunen schon so lange warten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes gelingt uns heute der Einstieg in den Paradigmenwechsel zu einem modernen Straßenverkehrsrecht, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Dass wir im Straßenverkehrsgesetz (StVG) neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch die Gesundheit der Menschen, den Umweltschutz sowie die städtebauliche Entwicklung als Ziele weitgehend gleichrangig verankern, ist ein wichtiger erster Schritt für mehr Entscheidungsspielräume in den Kommunen und mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Im Zusammenspiel mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 5. Juli im Bundesrat zur Abstimmung steht, werden u.a. Fußwege, Radwege und Busspuren in den Kommunen leichter angeordnet werden können als bisher.

Damit es an dieser Stelle keine falsche Legendenbildung gibt: Dass dieser wichtige Fortschritt für die Verkehrswende und die Verkehrssicherheit viel später kommt als geplant, ist ausschließlich von den unionsregierten Bundesländern verursacht worden. Sie waren es, die dem Straßenverkehrsgesetz im November vergangenen Jahres mehrheitlich die Zustimmung verwehrten. Und sie waren es auch, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten nicht für eine Zustimmung zu dem seit Februar vorliegenden Kompromiss entscheiden wollten.

Durch die jetzt erfolgte Einigung im Vermittlungsausschuss ändern sich im ursprünglichen Gesetzestext genau zwei Worte. Wo es vorher hieß, dass die auf den neuen Zielen beruhenden Anordnungen „die Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen“ müssen, heißt es jetzt, dass sie „die Sicherheit nicht beeinträchtigen“ dürfen. Diese Klarstellung ist aus unserer Sicht zu begrüßen, hatten wir uns doch bereits in den Verhandlungen zum Gesetzentwurf im Herbst des vergangenen Jahres für eine noch umfassendere Berücksichtigung der Verkehrssicherheit im gesamten StVG eingesetzt.

Diese Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollte nicht die letzte in dieser Legislaturperiode bleiben. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine gesetzliche Grundlage für die digitale Parkraumkontrolle zu schaffen. Außerdem warten die Kommunen auf eine Neuregelung im Straßenverkehrsgesetz, mit der eine soziale Staffelung der Gebühren fürs Anwohnerparken möglich wird. Hierfür sollte das Bundesverkehrsministerium zügig entsprechende Gesetzentwürfe vorlegen.

Mathias Stein zum Vizepräsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft gewählt

Der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete Mathias Stein ist in Bremen zum Vizepräsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) gewählt worden. Er ist damit einer von sechs Vizepräsidenten des DIG-Präsidiums, in dem zur Gewährleistung der Überparteilichkeit des Vereins üblicherweise mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages unterschiedlicher Fraktionen vertreten sind. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft wurde 1966 gegründet. Sie setzt sich für eine stärkere Unterstützung Israels durch Deutschland auf internationalem Parkett und mehr Begegnungen zwischen den Menschen beider Länder ein.

Der 54jährige Kieler übernimmt das Amt in schwieriger Zeit: „Seit dem bestialischen Angriff der Hamas auf Israel erleben wir auch in Deutschland immer öfter, dass das Existenzrecht Israels offen in Frage gestellt wird. Kritik an der israelischen Regierung ist immer möglich, aber Antisemitismus in jeglicher Form müssen wir uns vehement entgegenstellen. Nie wieder ist jetzt!“ sagt Mathias Stein.

Für den Sozialdemokraten schließt sich mit der neuen Aufgabe bei der DIG ein Kreis. Seit seiner Jugend hat Mathias Stein eine enge Beziehung zu Israel: Mit 16 Jahren ist er zum ersten Mal mit einer Delegation für Erwachsene in Israel gewesen und war so begeistert, dass er 1990 für ein ganzes Jahr zurückkehrte. Als freiwilliger Helfer in den Kibbuzim Afiq (Golanhöhen), Merchavia und Sde Boker lernte er in dieser Zeit Land und Leute besser kennen: „Mich hat der Pioniergeist und der Idealismus der Kibbuzbewegung damals sehr beeindruckt. Der Geist, gemeinsam die Wüste zum Blühen zu bringen und der starke Zusammenhalt der Gemeinschaft, haben mich sehr geprägt“, erinnert sich Stein.

Im März dieses Jahres war er wieder zwei Wochen lang in Israel und ist dort nicht nur den Jerusalem-Marathon mitgelaufen, sondern hat auch alle „seine“ drei Kibbuzim wieder besucht. Und das ist auch das, worin er als Präsidiumsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft seine wichtigste Aufgabe sieht: Kontakt halten, zuhören und anpacken. Mit Blick auf seine eigene Geschichte ist ihm ein Herzensanliegen, Jugendaustausch zu fördern und zu ermöglichen: „Meine Zeit in Israel hat mich nachhaltig geprägt und ich wünsche mir, dass auch andere junge Menschen diese Erfahrung machen können. Da die Reisen nach Israel oft teuer sind, werde ich mich dafür einsetzen, finanzielle Unterstützung für solche Projekte zu organisieren. Gerade jetzt, wo Antisemitismus wieder zunimmt, ist Verständigung und Austausch wichtiger denn je.“

Am Sonntag ist Europawahl

Seit Tag 1 des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine führt der Bundeskanzler die Bemühungen für die Unterstützung der Ukraine an. Gleichzeitig sorgt er mit klarem Kurs und Besonnenheit dafür, dass Deutschland nicht selbst Kriegspartei wird oder der Krieg sich ausweitet.

Europa ist mit Bundeskanzler Olaf Scholz, der die Dinge vom Ende her denkt, zusammengerückt und stärker geworden, um Frieden und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dieser Kurs mit Haltung und Verstand ist richtig. Forderungen nach immer mehr und neuen Waffen oder sogar Bodentruppen sind genauso falsch wie Rufe nach Kapitulation von AfD und Wagenknecht.

Die SPD hat anders als die CDU eine klare Haltung: Die SPD hat eine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen und Rechtsradikalen nach der Europawahl kategorisch ausgeschlossen und stellt sich konsequent dem Rechtsruck entgegen.

CDU und FDP wollen uns einreden, dass wirtschaftliche Stärke in Deutschland und Europa nur durch Sozial- und Rentenkürzungen sowie den Abbau von Arbeitnehmerrechten gelingen kann. Das ist nicht gerecht. Wir sorgen dagegen für stabile Renten, höhere Löhne, für faire Arbeitsbedingungen und mehr soziale Sicherheit für die arbeitende Mitte.

Die SPD macht Politik für diejenigen, die das Land am Laufen halten. In Europa, in Deutschland und vor Ort.

Mathias Stein erkundet die Landwirtschaft: Einblick in die Arbeitswelt auf dem Hof

Täglich morgens um sechs Uhr beginnt der Tag auf dem Hof von Familie Lorenz. Heute auch für Mathias Stein, den Kieler Bundestagsabgeordneten, der für die SPD die Betreuung des Kreises Dithmarschen übernimmt. „Das frühe Aufstehen macht mir nichts“, lacht Stein, „das bin ich aus den Sitzungswochen in Berlin gewohnt.“

Schon seit Jahren gehört es für Stein zur Tradition, ein Praktikum zu absolvieren, um einen Einblick in verschiedene Berufsfelder zu bekommen und sich mit den Mitarbeitenden über ihre Probleme, Erfahrungen und Wünsche auszutauschen. Markus Lorenz vom Hof Lorenz in St. Michaelisdonn hat sich gern bereiterklärt, dem Bundestagsabgeordneten einen Einblick in seine tägliche Arbeitswelt als Landwirt zu geben.

Auf dem Programm steht zuerst der Kuhstall. Die Liegeboxen werden gepflegt und gekalkt, die Kälber in den Einzeliglus versorgt. Die Tiere können sich frei im Stahl bewegen und selbst entscheiden, wann sie fressen, schlafen oder trinken möchten. Gemolken werden sie durch einen Melkroboter. „Ich bin erstaunt, welche technischen Möglichkeiten es heute schon gibt. Die Tiere werden von einem Melkroboter gemolken und gleichzeitig werden die Gesundheits- und Leistungsdaten der Tiere erfasst. Man muss morgens und nachmittags nur die Kühe zum Melkroboter holen, die vergessen haben, zum Melken zu gehen“, sagt Stein. Der Melkroboter wurde in diesem Jahr durch einen neuen ersetzt. „Das war eine gute Investition, denn sie hat dafür gesorgt, dass sich Kuhkomfort und der Energieverbrauch verbessert haben“, berichtet Markus Lorenz. Nachdem die Tiere versorgt sind, geht es weiter zur Biogas-Anlage, wo Stein die Anlage mit Maissilage und Getreidesilage auffüllt. Eigentlich sollte noch Gülle auf die Felder gebracht werden, aber der Regen macht dem Landwirt und seinem Praktikanten einen Strich durch die Rechnung.

Während Mathias Stein lernt, wie man ein Kälberiglu für das nächste Kalb vorbereitet, wird beim Gespräch mit Herrn Lorenz und seinen Kollegen schnell klar, dass die Landwirtschaft mit vielen Herausforderungen zu kämpfen hat. „Ich wünsche mir, dass unsere Ausbildung und das damit verbundene Wissen mehr Anerkennung erhalten“, sagt Lorenz. Weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit stehen auch ganz weit oben auf der Wunschliste seiner Kollegen und ihm. „Ein ganz großes Problem sehe ich zudem beim Preisdumping durch die Lebensmittelkonzerne. Die Konzerne wollen zwar die beste Qualität, aber nicht den angemessenen Preis bezahlen. Das Preisdumping und die immer höheren Auflagen durch die Behörden haben schon vielen Betrieben ihre Existenz gekostet“, ergänzt Lorenz. Stein pflichtet bei: „In Berlin wird gerade heiß diskutiert, wie wir die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft optimieren können. Wir wollen nicht nur dafür sorgen, dass die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette verbessert wird, sondern auch, dass sie mit weniger Bürokratie zu kämpfen haben.“

Nach den zwei Tagen auf dem Hof nimmt der Bundestagsabgeordnete viele neue Eindrücke mit. „Das Praktikum war eine wertvolle Erfahrung für mich und hat noch einmal meinen Blick geschärft für die täglichen Herausforderungen der Landwirtschaft und in einem kleinen Betrieb. Erst wenn diese bei den politischen Entscheidungen ernst genommen werden, können wir verloren gegangenes Vertrauen wieder aufbauen“, sagt Stein.

THC-Grenzwert-Anhörung: Gute Argumente für den Gesetzentwurf der Ampel

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages zur Einführung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehrsgesetz sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Viel Zuspruch der geladenen Experten hat heute der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines THC-Grenzwertes ins Straßenverkehrsgesetz erhalten, sodass wir ihn wie geplant am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschieden können. Die Mehrheit der Sachverständigen sprach sich in der öffentlichen Anhörung mit guten Argumenten für den Grenzwert von 3,5 ng/ml aus. ADAC-Präsident Gerhard Hillebrandt begrüßte besonders, dass mit dem neuen Grenzwert die Ungerechtigkeit beseitigt werde, dass man für Cannabiskonsum bestraft werden könne, obwohl man niemals berauscht am Steuer gesessen habe. Ingo Koßmann von der BASt erwartet durch den neuen Grenzwert ebenfalls weniger MPU-Anordnungen und verwies zusammen mit Stefan Thönnes vom Universitätsklinikum Frankfurt auf die eindeutige Studienlage, die den vorgeschlagenen Grenzwert stützt. Von einem allgemeinen Unfallrisiko sei man bei 3,5 ng/ml sehr weit entfernt, sodass beide Wissenschaftler keine Gefahr für die Verkehrssicherheit erkennen konnten.

Noch breiter fiel die Zustimmung der Experten zu der Regelung für Fahranfänger*innen aus, für die wir in unserem Gesetzentwurf analog zu der bewährten Regelung für Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze festgelegt haben: Zu Recht, denn bei Fahranfänger*innen handelt es sich um eine besondere Risikogruppe, die überproportional viele Unfälle verursacht, wie mehrere Fachleute bestätigten. Gerhard Hillebrand vom ADAC betonte, dass neben der Festlegung des Grenzwertes auch die Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung sei und nicht vernachlässigt werden dürfe. Hier sehe ich in erster Linie das Bundesverkehrsministerium in der Verantwortung.

Die Sachverständigen hielten es ebenfalls für sinnvoll, dass die neuen Regelungen nach drei Jahren evaluiert werden sollen. Auf diese Weise können die Erfahrungen ausgewertet und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet werden.“

Ein guter THC-Grenzwert für die Verkehrssicherheit

Zur Einbringung eines Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zur Einführung eines THC-Grenzwertes am Donnerstag in den Deutschen Bundestag sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Verkehrssicherheit hat für mich als Verkehrspolitiker höchste Priorität. Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr müssen deutlich voneinander getrennt und eine ausreichend lange Wartezeit immer eingehalten werden. Ich freue mich daher, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, der Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe des BMDV zu folgen und einen THC-Grenzwert von 3,5 THC/ml Blutserum im Straßenverkehrsgesetz zu verankern, der genau dies gewährleisten wird.

Der THC-Grenzwert ist äußerst niedrig angesetzt und in puncto Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Nach Einschätzung der Expert*innen werden ab dem THC-Wert von 3,5 THC/ml Blutserum zwar erste verkehrsmedizinisch relevante Einschränkungen messbar, er liegt jedoch deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt. Damit ist der Grenzwert niedrig genug, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und hoch genug, dass Menschen künftig gelegentlich Cannabis konsumieren können, ohne Gefahr zu laufen, den Führerschein zu verlieren, obwohl sie gar nicht berauscht am Steuer gesessen haben. Beides ist mir wichtig.

Dass die Verkehrssicherheit bei der Einführung eines THC-Grenzwertes bei uns an erster Stelle steht, untermauern wir mit zwei weiteren Regelungen, die wir in das Gesetz aufnehmen wollen. Zum einen verbieten wir grundsätzlich den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol und verhängen bei einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit aufgrund der besonderen Gefährlichkeit eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Zum anderen führen wir analog zum bewährten Alkoholverbot für Fahranfänger*innen und junge Fahrer*innen bis zum 21. Lebensjahr ein Cannabisverbot ein, um diese Personengruppe besonders vor Fehlern hinsichtlich des Trennungsgebots von der Teilnahme am Straßenverkehr und dem Konsum von Drogen zu schützen.“

Cannabiskonsum und Verkehrssicherheit: Stein fordert wirksame Aufklärungskampagne

Anlässlich der Bekanntgabe des THC-Grenzwert-Vorschlags der unabhängigen Arbeitsgruppe im BMDV sagt der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Mathias Stein:

„Mit der fristgerechten Veröffentlichung einer THC-Grenzwert-Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums wird der Weg frei für die Anpassung des Straßenverkehrsrechts, die nach der Teillegalisierung von Cannabis notwendig geworden ist. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag werden den vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum nun zügig in den § 24a StVG aufnehmen und damit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen. Auch die Empfehlung, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen, unterstütze ich.

Mit der Vorlage des Grenzwertes ist die Problematik des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit aber noch längst nicht ausreichend in der Gesellschaft behandelt. Auch in der Community selbst besteht zum Teil Verunsicherung darüber, wann man nach dem Cannabiskonsum wieder ohne Risiko für sich und andere am Straßenverkehr teilnehmen kann. Vom Bundesverkehrsministerium erwarte ich daher, dass es zielgruppengerecht und zeitnah über die Gesetzeslage und die Risiken des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit informiert. Allen muss klar sein: Wer kifft, fährt nicht.“

Cannabisgesetz: Minister Wissing muss jetzt einen Grenzwert fürs StVG vorlegen!

Zu der Abstimmung über das Cannabis-Gesetz (CanG) am Freitag im Deutschen Bundestag sagt der Berichterstatter für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Das Cannabis-Gesetz sorgt für eine notwendige Neuausrichtung des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabiskonsum. Für mich als Verkehrspolitiker ist damit die Arbeit aber noch nicht zu Ende. Der Cannabis-Wirkstoff THC ist im Blut deutlich länger nachweisbar, als er die Fahrtauglichkeit tatsächlich einschränkt. Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass man als Autofahrer*in noch Tage nach dem Konsum von Cannabis seinen Führerschein verlieren kann – ohne je berauscht am Steuer gesessen zu haben. Bereits seit 2022 fordere ich daher zusammen mit meinem Kolleg*innen aus der AG Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion, einen Grenzwert von 3,0 ng THC/ml Blutserum im Straßenverkehrsgesetz zu verankern.

Das CanG legt fest, dass das Bundesverkehrsministerium nun bis zum 31.3.2024 mithilfe einer Fachgruppe einen neuen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr erarbeiten soll. Diesen Vorschlag werden wir im Anschluss im Bundestag diskutieren, um dann zügig einen neuen, moderat erhöhten Grenzwert ins Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen.

Als SPD-Verkehrspolitiker fühle ich mich der Vision-Zero verpflichtet. Ich setzte mich für eine stärkere Präventions- und Polizeiarbeit zur Verhinderung und Ahnung von Rauschfahrten ein – sei es nach dem Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln. Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sind deutlich zu trennen und eine ausreichend lange Wartezeit immer einzuhalten.

Es entspricht aber nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden, Menschen den Führerschein abzunehmen, die den Straßenverkehr nie gefährdet haben. Die Befürchtungen, die Anzahl von Unfällen würde durch die geplanten Gesetzesänderungen ansteigen, teile ich dabei ausdrücklich nicht. Eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr wird auch künftig nicht weniger hart geahndet als heute. Mit einem erhöhten Grenzwert stellen wir aber sicher, dass künftig nur die sanktioniert werden, von denen tatsächlich eine Gefahr ausgeht.“

Mathias Stein auf dem roten Lastenrad an der Hörn § Foto: Jana Nemitz

Wie kann Radfahren sicherer werden?

Der Tod des Fahrradaktivisten Andreas Mandalka („Natenom“) durch einen Verkehrsunfall hat viele Fahrradfans erschüttert und die Diskussion über Sicherheit für Fahrradfahrer*innen im Straßenverkehr neu entfacht. Das Podcastradio Dektektor.fm hat mich für seinen Beitrag der Reihe „Zurück zum Thema“ gefragt, was der Bund hier für mehr Verkehrssicherheit tun kann.

Hört selbst: https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-ueberholabstand