Mathias Stein erkundet die Landwirtschaft: Einblick in die Arbeitswelt auf dem Hof

Täglich morgens um sechs Uhr beginnt der Tag auf dem Hof von Familie Lorenz. Heute auch für Mathias Stein, den Kieler Bundestagsabgeordneten, der für die SPD die Betreuung des Kreises Dithmarschen übernimmt. „Das frühe Aufstehen macht mir nichts“, lacht Stein, „das bin ich aus den Sitzungswochen in Berlin gewohnt.“

Schon seit Jahren gehört es für Stein zur Tradition, ein Praktikum zu absolvieren, um einen Einblick in verschiedene Berufsfelder zu bekommen und sich mit den Mitarbeitenden über ihre Probleme, Erfahrungen und Wünsche auszutauschen. Markus Lorenz vom Hof Lorenz in St. Michaelisdonn hat sich gern bereiterklärt, dem Bundestagsabgeordneten einen Einblick in seine tägliche Arbeitswelt als Landwirt zu geben.

Auf dem Programm steht zuerst der Kuhstall. Die Liegeboxen werden gepflegt und gekalkt, die Kälber in den Einzeliglus versorgt. Die Tiere können sich frei im Stahl bewegen und selbst entscheiden, wann sie fressen, schlafen oder trinken möchten. Gemolken werden sie durch einen Melkroboter. „Ich bin erstaunt, welche technischen Möglichkeiten es heute schon gibt. Die Tiere werden von einem Melkroboter gemolken und gleichzeitig werden die Gesundheits- und Leistungsdaten der Tiere erfasst. Man muss morgens und nachmittags nur die Kühe zum Melkroboter holen, die vergessen haben, zum Melken zu gehen“, sagt Stein. Der Melkroboter wurde in diesem Jahr durch einen neuen ersetzt. „Das war eine gute Investition, denn sie hat dafür gesorgt, dass sich Kuhkomfort und der Energieverbrauch verbessert haben“, berichtet Markus Lorenz. Nachdem die Tiere versorgt sind, geht es weiter zur Biogas-Anlage, wo Stein die Anlage mit Maissilage und Getreidesilage auffüllt. Eigentlich sollte noch Gülle auf die Felder gebracht werden, aber der Regen macht dem Landwirt und seinem Praktikanten einen Strich durch die Rechnung.

Während Mathias Stein lernt, wie man ein Kälberiglu für das nächste Kalb vorbereitet, wird beim Gespräch mit Herrn Lorenz und seinen Kollegen schnell klar, dass die Landwirtschaft mit vielen Herausforderungen zu kämpfen hat. „Ich wünsche mir, dass unsere Ausbildung und das damit verbundene Wissen mehr Anerkennung erhalten“, sagt Lorenz. Weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit stehen auch ganz weit oben auf der Wunschliste seiner Kollegen und ihm. „Ein ganz großes Problem sehe ich zudem beim Preisdumping durch die Lebensmittelkonzerne. Die Konzerne wollen zwar die beste Qualität, aber nicht den angemessenen Preis bezahlen. Das Preisdumping und die immer höheren Auflagen durch die Behörden haben schon vielen Betrieben ihre Existenz gekostet“, ergänzt Lorenz. Stein pflichtet bei: „In Berlin wird gerade heiß diskutiert, wie wir die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft optimieren können. Wir wollen nicht nur dafür sorgen, dass die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette verbessert wird, sondern auch, dass sie mit weniger Bürokratie zu kämpfen haben.“

Nach den zwei Tagen auf dem Hof nimmt der Bundestagsabgeordnete viele neue Eindrücke mit. „Das Praktikum war eine wertvolle Erfahrung für mich und hat noch einmal meinen Blick geschärft für die täglichen Herausforderungen der Landwirtschaft und in einem kleinen Betrieb. Erst wenn diese bei den politischen Entscheidungen ernst genommen werden, können wir verloren gegangenes Vertrauen wieder aufbauen“, sagt Stein.

THC-Grenzwert-Anhörung: Gute Argumente für den Gesetzentwurf der Ampel

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages zur Einführung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehrsgesetz sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Viel Zuspruch der geladenen Experten hat heute der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines THC-Grenzwertes ins Straßenverkehrsgesetz erhalten, sodass wir ihn wie geplant am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschieden können. Die Mehrheit der Sachverständigen sprach sich in der öffentlichen Anhörung mit guten Argumenten für den Grenzwert von 3,5 ng/ml aus. ADAC-Präsident Gerhard Hillebrandt begrüßte besonders, dass mit dem neuen Grenzwert die Ungerechtigkeit beseitigt werde, dass man für Cannabiskonsum bestraft werden könne, obwohl man niemals berauscht am Steuer gesessen habe. Ingo Koßmann von der BASt erwartet durch den neuen Grenzwert ebenfalls weniger MPU-Anordnungen und verwies zusammen mit Stefan Thönnes vom Universitätsklinikum Frankfurt auf die eindeutige Studienlage, die den vorgeschlagenen Grenzwert stützt. Von einem allgemeinen Unfallrisiko sei man bei 3,5 ng/ml sehr weit entfernt, sodass beide Wissenschaftler keine Gefahr für die Verkehrssicherheit erkennen konnten.

Noch breiter fiel die Zustimmung der Experten zu der Regelung für Fahranfänger*innen aus, für die wir in unserem Gesetzentwurf analog zu der bewährten Regelung für Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze festgelegt haben: Zu Recht, denn bei Fahranfänger*innen handelt es sich um eine besondere Risikogruppe, die überproportional viele Unfälle verursacht, wie mehrere Fachleute bestätigten. Gerhard Hillebrand vom ADAC betonte, dass neben der Festlegung des Grenzwertes auch die Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung sei und nicht vernachlässigt werden dürfe. Hier sehe ich in erster Linie das Bundesverkehrsministerium in der Verantwortung.

Die Sachverständigen hielten es ebenfalls für sinnvoll, dass die neuen Regelungen nach drei Jahren evaluiert werden sollen. Auf diese Weise können die Erfahrungen ausgewertet und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet werden.“

Ein guter THC-Grenzwert für die Verkehrssicherheit

Zur Einbringung eines Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zur Einführung eines THC-Grenzwertes am Donnerstag in den Deutschen Bundestag sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Verkehrssicherheit hat für mich als Verkehrspolitiker höchste Priorität. Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr müssen deutlich voneinander getrennt und eine ausreichend lange Wartezeit immer eingehalten werden. Ich freue mich daher, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, der Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe des BMDV zu folgen und einen THC-Grenzwert von 3,5 THC/ml Blutserum im Straßenverkehrsgesetz zu verankern, der genau dies gewährleisten wird.

Der THC-Grenzwert ist äußerst niedrig angesetzt und in puncto Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Nach Einschätzung der Expert*innen werden ab dem THC-Wert von 3,5 THC/ml Blutserum zwar erste verkehrsmedizinisch relevante Einschränkungen messbar, er liegt jedoch deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt. Damit ist der Grenzwert niedrig genug, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und hoch genug, dass Menschen künftig gelegentlich Cannabis konsumieren können, ohne Gefahr zu laufen, den Führerschein zu verlieren, obwohl sie gar nicht berauscht am Steuer gesessen haben. Beides ist mir wichtig.

Dass die Verkehrssicherheit bei der Einführung eines THC-Grenzwertes bei uns an erster Stelle steht, untermauern wir mit zwei weiteren Regelungen, die wir in das Gesetz aufnehmen wollen. Zum einen verbieten wir grundsätzlich den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol und verhängen bei einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit aufgrund der besonderen Gefährlichkeit eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Zum anderen führen wir analog zum bewährten Alkoholverbot für Fahranfänger*innen und junge Fahrer*innen bis zum 21. Lebensjahr ein Cannabisverbot ein, um diese Personengruppe besonders vor Fehlern hinsichtlich des Trennungsgebots von der Teilnahme am Straßenverkehr und dem Konsum von Drogen zu schützen.“

Cannabiskonsum und Verkehrssicherheit: Stein fordert wirksame Aufklärungskampagne

Anlässlich der Bekanntgabe des THC-Grenzwert-Vorschlags der unabhängigen Arbeitsgruppe im BMDV sagt der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Mathias Stein:

„Mit der fristgerechten Veröffentlichung einer THC-Grenzwert-Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums wird der Weg frei für die Anpassung des Straßenverkehrsrechts, die nach der Teillegalisierung von Cannabis notwendig geworden ist. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag werden den vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum nun zügig in den § 24a StVG aufnehmen und damit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen. Auch die Empfehlung, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen, unterstütze ich.

Mit der Vorlage des Grenzwertes ist die Problematik des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit aber noch längst nicht ausreichend in der Gesellschaft behandelt. Auch in der Community selbst besteht zum Teil Verunsicherung darüber, wann man nach dem Cannabiskonsum wieder ohne Risiko für sich und andere am Straßenverkehr teilnehmen kann. Vom Bundesverkehrsministerium erwarte ich daher, dass es zielgruppengerecht und zeitnah über die Gesetzeslage und die Risiken des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit informiert. Allen muss klar sein: Wer kifft, fährt nicht.“

Cannabisgesetz: Minister Wissing muss jetzt einen Grenzwert fürs StVG vorlegen!

Zu der Abstimmung über das Cannabis-Gesetz (CanG) am Freitag im Deutschen Bundestag sagt der Berichterstatter für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Das Cannabis-Gesetz sorgt für eine notwendige Neuausrichtung des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabiskonsum. Für mich als Verkehrspolitiker ist damit die Arbeit aber noch nicht zu Ende. Der Cannabis-Wirkstoff THC ist im Blut deutlich länger nachweisbar, als er die Fahrtauglichkeit tatsächlich einschränkt. Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass man als Autofahrer*in noch Tage nach dem Konsum von Cannabis seinen Führerschein verlieren kann – ohne je berauscht am Steuer gesessen zu haben. Bereits seit 2022 fordere ich daher zusammen mit meinem Kolleg*innen aus der AG Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion, einen Grenzwert von 3,0 ng THC/ml Blutserum im Straßenverkehrsgesetz zu verankern.

Das CanG legt fest, dass das Bundesverkehrsministerium nun bis zum 31.3.2024 mithilfe einer Fachgruppe einen neuen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr erarbeiten soll. Diesen Vorschlag werden wir im Anschluss im Bundestag diskutieren, um dann zügig einen neuen, moderat erhöhten Grenzwert ins Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen.

Als SPD-Verkehrspolitiker fühle ich mich der Vision-Zero verpflichtet. Ich setzte mich für eine stärkere Präventions- und Polizeiarbeit zur Verhinderung und Ahnung von Rauschfahrten ein – sei es nach dem Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln. Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sind deutlich zu trennen und eine ausreichend lange Wartezeit immer einzuhalten.

Es entspricht aber nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden, Menschen den Führerschein abzunehmen, die den Straßenverkehr nie gefährdet haben. Die Befürchtungen, die Anzahl von Unfällen würde durch die geplanten Gesetzesänderungen ansteigen, teile ich dabei ausdrücklich nicht. Eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr wird auch künftig nicht weniger hart geahndet als heute. Mit einem erhöhten Grenzwert stellen wir aber sicher, dass künftig nur die sanktioniert werden, von denen tatsächlich eine Gefahr ausgeht.“

Mathias Stein auf dem roten Lastenrad an der Hörn § Foto: Jana Nemitz

Wie kann Radfahren sicherer werden?

Der Tod des Fahrradaktivisten Andreas Mandalka („Natenom“) durch einen Verkehrsunfall hat viele Fahrradfans erschüttert und die Diskussion über Sicherheit für Fahrradfahrer*innen im Straßenverkehr neu entfacht. Das Podcastradio Dektektor.fm hat mich für seinen Beitrag der Reihe „Zurück zum Thema“ gefragt, was der Bund hier für mehr Verkehrssicherheit tun kann.

Hört selbst: https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-ueberholabstand

Fachkräftemangel am NOK: Wissing muss endlich das Personalmanagement in den Griff bekommen!

Anlässlich der Berichte zum anhaltenden Transportrückgang auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) und dem Personalmangel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sagt der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Mathias Stein, MdB:

„Ich halte das Problem des Personalmangels am Nord-Ostsee-Kanal für hausgemacht. Seit Jahren stellt der Deutsche Bundestag der WSV zusätzliche Stellen zur Verfügung und seit Jahren scheitert das Bundesverkehrsministerium (BMDV) daran, diese Stellen schnell und adäquat zu besetzen. Wer denkt, diese Situation sei allein dem allgemeinen Fachkräftemangel geschuldet, irrt. Der Anteil von 13 Prozent unbesetzter Stellen bei der WSV ist im Vergleich zu anderen Bundesbehörden außergewöhnlich hoch und daher aus meiner Sicht im Wesentlichen auf ein schlechtes Personalmanagement und unnötige Abstimmungsprozesse zurückzuführen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits vor einem Jahr ein Positionspapier mit sehr konkreten Verbesserungsvorschlägen vorgelegt. Es wird höchste Zeit, dass nun auch Bundesverkehrsminister Wissing in die Pötte kommt, ein Personalkonzept für die WSV vorlegt und das Missmanagement in seinem Ministerium beendet.“

AfD-Parteiverbotsverfahren: Wir müssen sicher sein, dass es klappt!

Zur Forderung, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD anzustreben, sagt Mathias Stein, direkt gewählter SPD-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Kiel, Altenholz und Kronshagen:

„Die Rechercheergebnisse von CORRECTIV haben mich schockiert und angewidert. Die Forderungen nach einem AfD-Parteiverbotsverfahren verstehe ich deshalb nur zu gut und stehe ihm offen gegenüber. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Möglichkeit eines Parteiverbotes in unserer Verfassung verankert, damit wir unsere Demokratie vor ihren Feinden schützen können. Die Hürden für ein Parteiverbot sind dabei sehr, sehr hoch. Daher plädiere ich dafür, ein Verfahren gegen die AfD erst dann in die Wege zu leiten, wenn wir uns absolut sicher sind, dass die vorgelegten Beweise zu einem Verbot führen werden. Ein gescheitertes Verbotsverfahren wäre aus meiner Sicht fatal. Die von der AfD repräsentierten Gedanken lassen sich aber auch durch ein Parteiverbot nicht einfach auslöschen. Wir Demokratinnen und Demokraten müssen uns rechtsextremen Gedankengut immer wieder entgegenstellen. Die Demonstrationen am Wochenende haben gezeigt, dass eine große Mehrheit für eine offene und tolerante Gesellschaft eintritt. Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben!“

E-Auto-Prämie: Habeck muss für eine verlässliche Übergangslösung sorgen

Zu der abrupten Beendigung der Umweltprämie für E-Autos, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima am Wochenende verkündet hat, sagt der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete und Verkehrspolitiker Mathias Stein:

„Dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von einem Tag auf den anderen die Förderprämien für E-Autos stoppt, halte ich für problematisch. Der Kauf eines Autos ist für die meisten Menschen eine große Investition, bei der sie ihre Kaufentscheidung sehr genau abwägen und die Kosten ganz konkret planen müssen. Bei allem Verständnis für das große Problem der Haushaltskonsolidierung – aber so eine kurzfristige Kehrtwende, die noch nicht einmal so rechtzeitig kommuniziert wurde, dass sich die Leute darauf einstellen können, das geht nicht! Es ist natürlich aller Ehren wert, dass die ersten Automobilunternehmen, darunter auch Volkswagen, angekündigt haben, die Prämie nun selbst an die Kunden zu zahlen. Ich glaube aber, Minister Habeck wäre gut beraten, wenn er für eine verlässliche Übergangslösung sorgt.“

Aufstehen gegen Terror, Hass und Antisemitismus – in Solidarität und Mitgefühl mit Israel

Der Angriff der Hamas auf Israel ist barbarisch. Terroristen, die hunderte feiernde Menschen auf einem Festival niederschießen, die in einem Kibbuz von Haus zu Haus gehen und Männer, Frauen und Kinder hinrichten oder als Geiseln in den Gazastreifen verschleppen – nie zuvor erfuhr Israel eine solch menschenverachtende Gewalt und Brutalität. Seit der Shoa wurden an einem Tag noch nie so viele Jüdinnen und Juden ermordet.

Die terroristischen Angriffe gegen Israel sind nicht zu rechtfertigen. Die Terroristen handeln nicht im Interesse der palästinensischen Bevölkerung und können sich auch nicht auf ihr Leid berufen, sondern morden nur für ihre eigene Ideologie und ihren Hass. Ihr Ziel ist die Vernichtung des Staates Israel und aller Jüdinnen und Juden auf der Welt.

Wir stellen uns am kommenden Sonntag, den 22. Oktober in Berlin vor dem Brandenburger Tor mit einer Kundgebung an die Seite der Menschen in Israel und aller weiteren Opfer der Hamas. Ihnen gegenüber wollen wir unser Mitgefühl und unsere uneingeschränkte Solidarität ausdrücken.

Das internationale Völkerrecht gibt Israel das Recht zur Selbstverteidigung seiner Existenz. Es ist Grundlage und zugleich Rahmen. Die Situation im Gazastreifen ist dramatisch. Gleichzeitig droht die weitere Ausweitung des Konfliktes durch den Iran und die von ihm unterstützte Hisbollah.

Seit Jahrzehnten leidet die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen – auch unter dem eigenen Regime. Die Hamas missbraucht die eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilde. Dadurch sind viele Opfer zu beklagen. Für sie fordern wir sichere Fluchtkorridore und gezielte humanitäre Hilfen.

Es ist völlig inakzeptabel, wenn Islamisten – auch in unseren Kommunen – das Massaker der Hamas feiern und zum Akt der Befreiung verklären. Wer bei uns durch derartige Parolen Terror unterstützt oder ihn gar mitfinanziert, muss sanktioniert und bestraft werden. Antisemitisches Gedankengut findet immer weitere Verbreitung und tritt immer offener zutage. Wir werden unsere Gesellschaft nicht Antisemiten und Islamisten überlassen. Und auch nicht die Straße.

Gemeinsam treten wir für eine offene und tolerante Gesellschaft ein, für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit! Wir tun das insbesondere in Solidarität mit der Bevölkerung Israels, die diese Werte teilt. Extremistisches und radikalfundamentalistisches Gedankengut nehmen wir nicht hin – genauso wenig wie pauschale islamfeindliche Kritik. Weil jüdisches Leben angegriffen und gefährdet ist, stellen wir uns solidarisch an die Seite der Jüdinnen und Juden.

Zeigen wir, dass die große Mehrheit der Menschen in unserem Land gegen Antisemitismus, Terror und Hass aufsteht, solidarisch mit Israel ist. Wir unterstützen eine zwischen Israel und den Palästinensern im Einvernehmen beschlossene Grundlage für ein friedliches Zusammenleben.

Komme am Sonntag, den 22. Oktober um 14 Uhr zum Brandenburger Tor.