Ein guter THC-Grenzwert für die Verkehrssicherheit

Zur Einbringung eines Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zur Einführung eines THC-Grenzwertes am Donnerstag in den Deutschen Bundestag sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Verkehrssicherheit hat für mich als Verkehrspolitiker höchste Priorität. Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr müssen deutlich voneinander getrennt und eine ausreichend lange Wartezeit immer eingehalten werden. Ich freue mich daher, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, der Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe des BMDV zu folgen und einen THC-Grenzwert von 3,5 THC/ml Blutserum im Straßenverkehrsgesetz zu verankern, der genau dies gewährleisten wird.

Der THC-Grenzwert ist äußerst niedrig angesetzt und in puncto Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Nach Einschätzung der Expert*innen werden ab dem THC-Wert von 3,5 THC/ml Blutserum zwar erste verkehrsmedizinisch relevante Einschränkungen messbar, er liegt jedoch deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt. Damit ist der Grenzwert niedrig genug, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und hoch genug, dass Menschen künftig gelegentlich Cannabis konsumieren können, ohne Gefahr zu laufen, den Führerschein zu verlieren, obwohl sie gar nicht berauscht am Steuer gesessen haben. Beides ist mir wichtig.

Dass die Verkehrssicherheit bei der Einführung eines THC-Grenzwertes bei uns an erster Stelle steht, untermauern wir mit zwei weiteren Regelungen, die wir in das Gesetz aufnehmen wollen. Zum einen verbieten wir grundsätzlich den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol und verhängen bei einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit aufgrund der besonderen Gefährlichkeit eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Zum anderen führen wir analog zum bewährten Alkoholverbot für Fahranfänger*innen und junge Fahrer*innen bis zum 21. Lebensjahr ein Cannabisverbot ein, um diese Personengruppe besonders vor Fehlern hinsichtlich des Trennungsgebots von der Teilnahme am Straßenverkehr und dem Konsum von Drogen zu schützen.“

Cannabiskonsum und Verkehrssicherheit: Stein fordert wirksame Aufklärungskampagne

Anlässlich der Bekanntgabe des THC-Grenzwert-Vorschlags der unabhängigen Arbeitsgruppe im BMDV sagt der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Mathias Stein:

„Mit der fristgerechten Veröffentlichung einer THC-Grenzwert-Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums wird der Weg frei für die Anpassung des Straßenverkehrsrechts, die nach der Teillegalisierung von Cannabis notwendig geworden ist. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag werden den vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum nun zügig in den § 24a StVG aufnehmen und damit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen. Auch die Empfehlung, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen, unterstütze ich.

Mit der Vorlage des Grenzwertes ist die Problematik des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit aber noch längst nicht ausreichend in der Gesellschaft behandelt. Auch in der Community selbst besteht zum Teil Verunsicherung darüber, wann man nach dem Cannabiskonsum wieder ohne Risiko für sich und andere am Straßenverkehr teilnehmen kann. Vom Bundesverkehrsministerium erwarte ich daher, dass es zielgruppengerecht und zeitnah über die Gesetzeslage und die Risiken des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit informiert. Allen muss klar sein: Wer kifft, fährt nicht.“

Cannabisgesetz: Minister Wissing muss jetzt einen Grenzwert fürs StVG vorlegen!

Zu der Abstimmung über das Cannabis-Gesetz (CanG) am Freitag im Deutschen Bundestag sagt der Berichterstatter für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Das Cannabis-Gesetz sorgt für eine notwendige Neuausrichtung des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabiskonsum. Für mich als Verkehrspolitiker ist damit die Arbeit aber noch nicht zu Ende. Der Cannabis-Wirkstoff THC ist im Blut deutlich länger nachweisbar, als er die Fahrtauglichkeit tatsächlich einschränkt. Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass man als Autofahrer*in noch Tage nach dem Konsum von Cannabis seinen Führerschein verlieren kann – ohne je berauscht am Steuer gesessen zu haben. Bereits seit 2022 fordere ich daher zusammen mit meinem Kolleg*innen aus der AG Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion, einen Grenzwert von 3,0 ng THC/ml Blutserum im Straßenverkehrsgesetz zu verankern.

Das CanG legt fest, dass das Bundesverkehrsministerium nun bis zum 31.3.2024 mithilfe einer Fachgruppe einen neuen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr erarbeiten soll. Diesen Vorschlag werden wir im Anschluss im Bundestag diskutieren, um dann zügig einen neuen, moderat erhöhten Grenzwert ins Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen.

Als SPD-Verkehrspolitiker fühle ich mich der Vision-Zero verpflichtet. Ich setzte mich für eine stärkere Präventions- und Polizeiarbeit zur Verhinderung und Ahnung von Rauschfahrten ein – sei es nach dem Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln. Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sind deutlich zu trennen und eine ausreichend lange Wartezeit immer einzuhalten.

Es entspricht aber nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden, Menschen den Führerschein abzunehmen, die den Straßenverkehr nie gefährdet haben. Die Befürchtungen, die Anzahl von Unfällen würde durch die geplanten Gesetzesänderungen ansteigen, teile ich dabei ausdrücklich nicht. Eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr wird auch künftig nicht weniger hart geahndet als heute. Mit einem erhöhten Grenzwert stellen wir aber sicher, dass künftig nur die sanktioniert werden, von denen tatsächlich eine Gefahr ausgeht.“

Mathias Stein auf dem roten Lastenrad an der Hörn § Foto: Jana Nemitz

Wie kann Radfahren sicherer werden?

Der Tod des Fahrradaktivisten Andreas Mandalka („Natenom“) durch einen Verkehrsunfall hat viele Fahrradfans erschüttert und die Diskussion über Sicherheit für Fahrradfahrer*innen im Straßenverkehr neu entfacht. Das Podcastradio Dektektor.fm hat mich für seinen Beitrag der Reihe „Zurück zum Thema“ gefragt, was der Bund hier für mehr Verkehrssicherheit tun kann.

Hört selbst: https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-ueberholabstand

Fachkräftemangel am NOK: Wissing muss endlich das Personalmanagement in den Griff bekommen!

Anlässlich der Berichte zum anhaltenden Transportrückgang auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) und dem Personalmangel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sagt der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Mathias Stein, MdB:

„Ich halte das Problem des Personalmangels am Nord-Ostsee-Kanal für hausgemacht. Seit Jahren stellt der Deutsche Bundestag der WSV zusätzliche Stellen zur Verfügung und seit Jahren scheitert das Bundesverkehrsministerium (BMDV) daran, diese Stellen schnell und adäquat zu besetzen. Wer denkt, diese Situation sei allein dem allgemeinen Fachkräftemangel geschuldet, irrt. Der Anteil von 13 Prozent unbesetzter Stellen bei der WSV ist im Vergleich zu anderen Bundesbehörden außergewöhnlich hoch und daher aus meiner Sicht im Wesentlichen auf ein schlechtes Personalmanagement und unnötige Abstimmungsprozesse zurückzuführen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits vor einem Jahr ein Positionspapier mit sehr konkreten Verbesserungsvorschlägen vorgelegt. Es wird höchste Zeit, dass nun auch Bundesverkehrsminister Wissing in die Pötte kommt, ein Personalkonzept für die WSV vorlegt und das Missmanagement in seinem Ministerium beendet.“

AfD-Parteiverbotsverfahren: Wir müssen sicher sein, dass es klappt!

Zur Forderung, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD anzustreben, sagt Mathias Stein, direkt gewählter SPD-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Kiel, Altenholz und Kronshagen:

„Die Rechercheergebnisse von CORRECTIV haben mich schockiert und angewidert. Die Forderungen nach einem AfD-Parteiverbotsverfahren verstehe ich deshalb nur zu gut und stehe ihm offen gegenüber. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Möglichkeit eines Parteiverbotes in unserer Verfassung verankert, damit wir unsere Demokratie vor ihren Feinden schützen können. Die Hürden für ein Parteiverbot sind dabei sehr, sehr hoch. Daher plädiere ich dafür, ein Verfahren gegen die AfD erst dann in die Wege zu leiten, wenn wir uns absolut sicher sind, dass die vorgelegten Beweise zu einem Verbot führen werden. Ein gescheitertes Verbotsverfahren wäre aus meiner Sicht fatal. Die von der AfD repräsentierten Gedanken lassen sich aber auch durch ein Parteiverbot nicht einfach auslöschen. Wir Demokratinnen und Demokraten müssen uns rechtsextremen Gedankengut immer wieder entgegenstellen. Die Demonstrationen am Wochenende haben gezeigt, dass eine große Mehrheit für eine offene und tolerante Gesellschaft eintritt. Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben!“

E-Auto-Prämie: Habeck muss für eine verlässliche Übergangslösung sorgen

Zu der abrupten Beendigung der Umweltprämie für E-Autos, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima am Wochenende verkündet hat, sagt der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete und Verkehrspolitiker Mathias Stein:

„Dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von einem Tag auf den anderen die Förderprämien für E-Autos stoppt, halte ich für problematisch. Der Kauf eines Autos ist für die meisten Menschen eine große Investition, bei der sie ihre Kaufentscheidung sehr genau abwägen und die Kosten ganz konkret planen müssen. Bei allem Verständnis für das große Problem der Haushaltskonsolidierung – aber so eine kurzfristige Kehrtwende, die noch nicht einmal so rechtzeitig kommuniziert wurde, dass sich die Leute darauf einstellen können, das geht nicht! Es ist natürlich aller Ehren wert, dass die ersten Automobilunternehmen, darunter auch Volkswagen, angekündigt haben, die Prämie nun selbst an die Kunden zu zahlen. Ich glaube aber, Minister Habeck wäre gut beraten, wenn er für eine verlässliche Übergangslösung sorgt.“

Aufstehen gegen Terror, Hass und Antisemitismus – in Solidarität und Mitgefühl mit Israel

Der Angriff der Hamas auf Israel ist barbarisch. Terroristen, die hunderte feiernde Menschen auf einem Festival niederschießen, die in einem Kibbuz von Haus zu Haus gehen und Männer, Frauen und Kinder hinrichten oder als Geiseln in den Gazastreifen verschleppen – nie zuvor erfuhr Israel eine solch menschenverachtende Gewalt und Brutalität. Seit der Shoa wurden an einem Tag noch nie so viele Jüdinnen und Juden ermordet.

Die terroristischen Angriffe gegen Israel sind nicht zu rechtfertigen. Die Terroristen handeln nicht im Interesse der palästinensischen Bevölkerung und können sich auch nicht auf ihr Leid berufen, sondern morden nur für ihre eigene Ideologie und ihren Hass. Ihr Ziel ist die Vernichtung des Staates Israel und aller Jüdinnen und Juden auf der Welt.

Wir stellen uns am kommenden Sonntag, den 22. Oktober in Berlin vor dem Brandenburger Tor mit einer Kundgebung an die Seite der Menschen in Israel und aller weiteren Opfer der Hamas. Ihnen gegenüber wollen wir unser Mitgefühl und unsere uneingeschränkte Solidarität ausdrücken.

Das internationale Völkerrecht gibt Israel das Recht zur Selbstverteidigung seiner Existenz. Es ist Grundlage und zugleich Rahmen. Die Situation im Gazastreifen ist dramatisch. Gleichzeitig droht die weitere Ausweitung des Konfliktes durch den Iran und die von ihm unterstützte Hisbollah.

Seit Jahrzehnten leidet die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen – auch unter dem eigenen Regime. Die Hamas missbraucht die eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilde. Dadurch sind viele Opfer zu beklagen. Für sie fordern wir sichere Fluchtkorridore und gezielte humanitäre Hilfen.

Es ist völlig inakzeptabel, wenn Islamisten – auch in unseren Kommunen – das Massaker der Hamas feiern und zum Akt der Befreiung verklären. Wer bei uns durch derartige Parolen Terror unterstützt oder ihn gar mitfinanziert, muss sanktioniert und bestraft werden. Antisemitisches Gedankengut findet immer weitere Verbreitung und tritt immer offener zutage. Wir werden unsere Gesellschaft nicht Antisemiten und Islamisten überlassen. Und auch nicht die Straße.

Gemeinsam treten wir für eine offene und tolerante Gesellschaft ein, für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit! Wir tun das insbesondere in Solidarität mit der Bevölkerung Israels, die diese Werte teilt. Extremistisches und radikalfundamentalistisches Gedankengut nehmen wir nicht hin – genauso wenig wie pauschale islamfeindliche Kritik. Weil jüdisches Leben angegriffen und gefährdet ist, stellen wir uns solidarisch an die Seite der Jüdinnen und Juden.

Zeigen wir, dass die große Mehrheit der Menschen in unserem Land gegen Antisemitismus, Terror und Hass aufsteht, solidarisch mit Israel ist. Wir unterstützen eine zwischen Israel und den Palästinensern im Einvernehmen beschlossene Grundlage für ein friedliches Zusammenleben.

Komme am Sonntag, den 22. Oktober um 14 Uhr zum Brandenburger Tor.

Die Kindergrundsicherung kommt

Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Wir werden eine Kindergrundsicherung einführen, die Kinder aus der Armut holt und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schafft. Im ersten Schritt haben wir zum 1. Januar 2023 die Kinderregelsätze im Bürgergeld sowie den Kinderzuschlag erhöht und das Kindergeld auf 250 Euro pro Monat angehoben.

Mit der Kindergrundsicherung wollen wir ab 2025 die Familienförderung gerechter und einfacher machen: mit einem festen Kindergarantiebetrag von 250 Euro und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag, der nach der finanziellen Situation der Eltern gestaffelt ist. Die neue Leistung soll zielgenau, leicht zugänglich und möglichst unbürokratisch sein. Bis zu 5,6 Millionen Kinder sollen mit dem neuen Kinderzusatzbetrag direkt erreicht werden – darunter viele Kinder, deren Eltern derzeit aufgrund von komplizierten Anträgen oder unübersichtlichen Leistungen keine Förderung in Anspruch nehmen. Das ist ein großer Schritt in der Armutsbekämpfung.

Als SPD-Fraktion werden wir in den parlamentarischen Beratungen die konkrete Umsetzung der Antrags- und Auszahlungsverfahren bei der Kindergrundsicherung genau ansehen. Die Beantragung muss so niedrigschwellig und transparent wie möglich sein. Nur dann erreichen wir auch unser Ziel: Dass jedes Kind in Armut eine angemessene Förderung erhält.

Es geht uns aber nicht nur um die materielle Absicherung, sondern auch darum, allen Kindern und Jugendlichen gute Chancen auf beste Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Deswegen verbessern wir die Qualität der Kitas, bauen die Ganztagsbetreuung an Grundschulen aus und helfen Schulen in benachteiligten Regionen mit dem Startchancenprogramm.

Industriestandort Kiel sichern

Zur Forderung eines Industriestrompreises bzw. Brückenstrompreises der IG Metall Kiel-Neumünster sagt Mathias Stein, direkt gewählter SPD-Bundestagsabgeordneter für Kiel, Altenholz und Kronshagen:

„Zur Standortsicherung der Industrieunternehmen in Kiel und im Kieler Umland brauchen wir jetzt schnelle und flexible Lösungen. Dass Produktionen ausgelagert werden oder Firmen schließen müssen, weil die Energiekosten zu hoch sind, muss verhindert werden. Ziel ist und bleibt Standort- und Beschäftigungssicherung. Die hohen Aufwendungen für Energie haben negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Damit Kiel auch weiterhin ein attraktiver Standort bleibt, braucht es Lösungen. Ein denkbarer Lösungsansatz sind befristete staatliche Subventionen, bis sich die Lage auf dem Energiemarkt wieder normalisiert hat. Gleichzeitig müssen die geförderten Unternehmen ihren Teil dazu beitragen und sich verpflichten, in erneuerbare Energien zu investieren und Standortgarantien geben.“