Steuerliche Entlastungen für Verbraucher:innen und Unternehmen

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz den anhaltenden Preissteigerungen etwas entgegensetzen. Die entsprechenden Belastungen der Bürger:innen sollen abgefedert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.

Der Entwurf sieht vor, die Effekte der kalten Progression durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 auszugleichen. Außerdem werden Familien steuerlich gezielt unterstützt, etwa durch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Das Entlastungsvolumen beläuft sich in 2023 auf insgesamt mehr als 12 Milliarden Euro und steigt 2024 auf 18 Milliarden Euro an.

Die Entlastungen sollen ab dem 1. Januar 2023 wirken. Für den vorliegenden Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes wurden dabei die bereits jetzt vorliegenden Daten als Berechnungsgrundlage verwendet. Die genauen Werte werden sich erst später anhand der Berichte zum Existenzminimum und zur Steuerprogression ergeben, die im Oktober vorgelegt werden. Etwaige Anpassungen am Gesetzentwurf müssten dann im parlamentarischen Verfahren erfolgen.