StVO-Reform bringt mehr Sicherheit für Radfahrende
Nach vielen Wochen der Beratung hat der Bundesrat am Freitag endlich über die Reform der Straßenverkehrsordnung abgestimmt, mit der viele wichtige Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer in Kraft treten werden. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen künftig beim Rechtsabbiegen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- und Fußverkehr zu rechnen ist, der die Straße überquert.
Außerdem wird ein Grünpfeil für Radfahrende eingeführt, damit sie unabhängig vom Kraftfahrzeugverkehr rechts abbiegen können. Zudem wird der Sicherheitsabstand für das Überholen von Radfahrenden innerorts auf 1,5 Meter und außerorts auf 2 Meter festgeschrieben sowie ein generelles Halteverbot auf Radverkehrsschutzstreifen eingeführt.
Besonders freut mich, dass der Bundesrat zwei Regelungen verhindert hat, mit denen das Bundesverkehrsministerium die Rechte der Radfahrenden sogar beschnitten hätte, obwohl die schwarz-rote Koalition eigentlich das Gegenteil vereinbart hat. So ist das Parkverbot für Fahrräder am Straßenrand vom Tisch und es wird auch nicht erlaubt, dass Fahrzeuge mit mindestens drei Personen die Busspuren benutzen dürfen. Diese werden auch von Radfahrenden genutzt – mehr Verkehr auf diesen Fahrbahnen hätte zu größeren Gefahren für die ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen geführt.
Trotz der Verbesserungen, die der Bundesrat beschlossen hat, sehe ich aber noch weiteren Handlungsbedarf: Wir wollen, dass Kommunen künftig u.a. wesentlich leichter Tempo-30-Straßen anordnen können, ohne dass eine spezielle Gefahrenlage nachgewiesen werden muss. Auch die Innovationsklausel soll so geändert werden, dass neue Regeln oder Verkehrsmaßnahmen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unabhängig von bestehenden Gefahrenlagen getestet werden können. Dies haben wir im Januar gemeinsam im Bundestag beschlossen.
Die Regierungsfraktionen haben das Verkehrsministerium mit dem Entschließungsantrag (19/15779) außerdem aufgefordert, Modellprojekte in Städten durchzuführen, in denen getestet werden soll, wie es sich auf den Straßenverkehr auswirkt, wenn innerorts überall Tempo 30 km/h gilt und nur auf den Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 erlaubt ist. Das wird uns wichtige Erkenntnisse für die künftige Geschwindigkeitsregelung in Kommunen geben. Der Wunsch, die Geschwindigkeitsregelung in Städten umzukehren, war auch von Kieler Bürgerinnen und Bürgern bei der Initiative Radverkehr verbessern geäußert worden, die ich im Herbst 2018 zusammen mit der SPD-Ratsfraktion in Kiel durchgeführt hatte. Die Forderungen aus dem Entschließungsantrag wird das Bundesverkehrsministerium nach eigenen Angaben in der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung umsetzen, die noch in diesem Jahr beschlossen werden soll.