Persönliche Erklärung zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz

Seit acht Monaten werden uns in Deutschland und in der Welt die Gefahren durch COVID-19 deutlich vor Augen geführt. In vielen Ländern können nicht mehr alle COVID-19 erkrankten Menschen die notwendige Behandlung in den Intensivstationen der Krankenhäuser erhalten. Wir sehen, dass auch gut ausgestattete Gesundheitssysteme bei exponentiellem Wachstum der Infektionszahlen schnell an ihre Grenzen kommen.
In Deutschland haben wir es geschafft, die Covid-19-Pandemie bisher so in Grenzen zu halten, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wurde und alle erkrankten Menschen die notwendigen Behandlungen erhalten konnten.
Das liegt daran, dass sich eine große Mehrheit von Menschen an die gebotenen und verordneten Einschränkungen ihres persönlichen Lebens gehalten haben. Außerdem leisten die Beschäftigten in unserem Gesundheitssystem seit Monaten großartige Arbeit. Alle diese Menschen verdienen unseren Respekt und unsere große Dankbarkeit.
Die Landesregierungen haben seit dem Frühjahr dieses Jahres auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes das öffentliche und private Leben auf dem Verordnungswege immer wieder stark eingeschränkt. Dabei kam es immer häufiger zu Unklarheiten und öffentlichen Debatten über getroffene Maßnahmen. Einzelne Einschränkungen wurden von Gerichten als nicht verhältnismäßig wieder aufgehoben.

Alle getroffenen Maßnahmen haben das Ziel, die Grundrechte der Menschen in Deutschland zu schützen. Im Vordergrund stehen dabei das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie der Schutz des Lebens. Das ist wichtig und das bleibt wichtig.
Aber gerade die oft harten Einschränkungen von Grundrechten – wie die Freizügigkeit oder die Freiheit der Berufsausübung – bedürfen einer stärkeren Legitimation durch die gewählten Parlamente. Dieses gewährleisten wir als Koalition aus CDU/CSU und SPD mit den vorliegenden Änderungsanträgen durch
  • Perseine stärkere Beteiligung des Parlaments mit klaren Kriterien für Einschränkungen von Grundrechten bei der Pandemie
  • die Vorgabe, dass Verordnungen und die darin enthaltenen Einschränkungen künftig begründet und abgewogen werden müssen
  • die Vorgabe, dass alle Verordnungen auf vier Wochen begrenzt sind
  • die Vorgabe, dass die Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen gewahrt werden mus
  • die Vorgabe, dass alle Menschen das Recht auf ein Mindestmaß sozialer Kontakte zu gewähren ist.
Ich habe dem Bevölkerungsschutzgesetz in der geänderten Beschlussfassung des Gesundheitsausschusses zugestimmt, weil es die parlamentarische Kontrolle der notwendigen Maßnahmen stärkt und den Regierungen auf Bundes- und Landesebene notwendige Leitplanken setzt.
Aus meiner Sicht ist es allerdings notwendig, die Beteiligung des Parlaments noch stärker auszuweiten: Der Deutsche Bundestag sollte ein Widerspruchsrecht bei Verordnungen zu Grundrechtseinschränkungen erhalten. Außerdem sollte insbesondere eine Pflicht für umfassende Maßnahmen zur Stärkung der physischen und psychischen Gesundheit im Gesetz verankert werden.