Endlich: Mehr Kompetenzen für Kommunen, mehr Sicherheit im Straßenverkehr!

Zu der erfolgreichen Verabschiedung des im Vermittlungsausschuss geeinten Straßenverkehrsgesetzes (StVG) heute in Bundestag und Bundesrat sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

Nach monatelanger Blockade durch die unionsgeführten Bundesländer kann die Reform des Straßenverkehrsgesetzes nun endlich in Kraft treten, auf die viele Menschen in den Kommunen schon so lange warten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes gelingt uns heute der Einstieg in den Paradigmenwechsel zu einem modernen Straßenverkehrsrecht, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Dass wir im Straßenverkehrsgesetz (StVG) neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch die Gesundheit der Menschen, den Umweltschutz sowie die städtebauliche Entwicklung als Ziele weitgehend gleichrangig verankern, ist ein wichtiger erster Schritt für mehr Entscheidungsspielräume in den Kommunen und mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Im Zusammenspiel mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 5. Juli im Bundesrat zur Abstimmung steht, werden u.a. Fußwege, Radwege und Busspuren in den Kommunen leichter angeordnet werden können als bisher.

Damit es an dieser Stelle keine falsche Legendenbildung gibt: Dass dieser wichtige Fortschritt für die Verkehrswende und die Verkehrssicherheit viel später kommt als geplant, ist ausschließlich von den unionsregierten Bundesländern verursacht worden. Sie waren es, die dem Straßenverkehrsgesetz im November vergangenen Jahres mehrheitlich die Zustimmung verwehrten. Und sie waren es auch, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten nicht für eine Zustimmung zu dem seit Februar vorliegenden Kompromiss entscheiden wollten.

Durch die jetzt erfolgte Einigung im Vermittlungsausschuss ändern sich im ursprünglichen Gesetzestext genau zwei Worte. Wo es vorher hieß, dass die auf den neuen Zielen beruhenden Anordnungen „die Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen“ müssen, heißt es jetzt, dass sie „die Sicherheit nicht beeinträchtigen“ dürfen. Diese Klarstellung ist aus unserer Sicht zu begrüßen, hatten wir uns doch bereits in den Verhandlungen zum Gesetzentwurf im Herbst des vergangenen Jahres für eine noch umfassendere Berücksichtigung der Verkehrssicherheit im gesamten StVG eingesetzt.

Diese Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollte nicht die letzte in dieser Legislaturperiode bleiben. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine gesetzliche Grundlage für die digitale Parkraumkontrolle zu schaffen. Außerdem warten die Kommunen auf eine Neuregelung im Straßenverkehrsgesetz, mit der eine soziale Staffelung der Gebühren fürs Anwohnerparken möglich wird. Hierfür sollte das Bundesverkehrsministerium zügig entsprechende Gesetzentwürfe vorlegen.