StVO-Novelle muss ohne Abschwächung kommen!
Ich bin gegen eine Abmilderung der strengen Regel der neuen StVO, wonach eine Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h innerorts zu einem einmonatigen Führerscheinentzug führen kann. Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Radverkehr stelle ich mich dem Ansinnen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) entgegen, der die im Frühjahr beschlossene StVO-Novelle nach einem Formfehler seines Ministeriums an zentralen Stellen abmildern will: Man muss bedenken, dass bei einem Zusammenstoß mit Tempo 50 die Tötungswahrscheinlichkeit immens hoch ist, während bei Tempo 30 eine 80-prozentige Überlebenschance besteht. Die Überschreitung des Tempolimits ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern bringt ganz konkret ungeschützte Verkehrsteilnehmende wie Radfahrer*innen und Fußgänger*innen in Lebensgefahr. Das Verkehrsministerium hatte sich auch bei der heutigen Verhandlung mit dem Bundesrat gemeinsam mit einigen CDU-geführten Bundesländern für eine Abmilderung der Strafen für Tempoverstöße eingesetzt.
Laut den gestern veröffentlichten Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der getöteten Radfahrer*innen im Jahr 2019 auf hohem Niveau konstant geblieben. Wie 2018 verloren auch im vergangenen Jahr 445 Männer und Frauen auf Fahrrädern ihr Leben bei Unfällen mit Pkw und Lkw im Straßenverkehr. Dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, die Zahl der Verkehrstoten deutlich zu reduzieren und langfristig auf null bringen, sind wir somit keinen Schritt näher gekommen. Als Verkehrspolitiker setze ich mich daher für zusätzliche Maßnahmen ein, um die Sicherheit von Radfahrer*innen zu erhöhen: Herr Scheuer sollte in der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeiten für Kommunen deutlich verbessern, Tempo-30-Zonen einzurichten. Wir warten auch immer noch darauf, dass das Bundesverkehrsministerium die Modellprojekte auf den Weg bringt, bei denen Kommunen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit testen und nur an den Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 erlauben können. Dazu hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf meine Initiative mit einem Entschließungsantrag bereits Ende des vergangenen Jahres aufgefordert.
An die verantwortlichen Verkehrspolitiker*innen und Verkehrsplaner*innen in den Kommunen plädiere ich: Radverkehrskonzepte zu erstellen und den Radverkehr so oft wie möglich auf sicheren Routen getrennt von den Hauptverkehrsachsen durch die Stadt zu leiten, sorgt für mehr Sicherheit und weniger Unfälle – jede politische Ebene kann etwas zur Sicherheit der Radfahrenden beitragen.