Pressestatement: Marschbahn kommt – auch ohne Maßnahmegesetz!
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf für die Durchführung mehrerer Verkehrsprojekte in Form von Maßnahmegesetzen beschlossen. In einer früheren Version war auch die schleswig-holsteinische Marschbahn für die Projektliste vorgesehen, der Entwurf vom Mittwoch enthält hingegen andere Schienenprojekte. Dazu erklärt der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete Mathias Stein, Berichterstatter für Planung und Bürgerbeteiligung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages:
„Richtig ist, dass die Marschbahn im derzeitigen Gesetzentwurf nicht auf der Projektliste für Maßnahmegesetze steht. Zu behaupten, dies sei eine Entscheidung gegen den zweigleisigen Ausbau dieser Trasse, ist aber schlicht unverantwortlich. Wer ein ernsthaftes Interesse an diesem Projekt hat, sollte nicht für billige Schlagzeilen leichtfertig mit den Ängsten der Pendlerinnen und Pendler spielen. Dass ein Projekt auf dieser Liste steht, bedeutet nämlich nicht, dass auch nur ein zusätzlicher Planungsingenieur eingestellt wird. An der Struktur und Schnelligkeit des Planungsverfahrens selbst ändert sich wenig. Der Zeitgewinn entsteht vor allem nach Abschluss der Planungen durch Verkürzung von Klagewegen.
Die Marschbahn ist und bleibt ein wichtiges Verkehrsprojekt für Schleswig-Holstein. Sie steht zu Recht seit November 2018 im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Für eine schnelle Umsetzung dieses Projekts brauchen wir vor allem finanzielle und personelle Ressourcen. Als Berichterstatter habe ich im Herbst 2018 mit dafür gesorgt, dass Schienenprojekte auch mit konventionellen Mitteln deutlich beschleunigt werden können. Wir haben die Bedingungen für vorbereitende Maßnahmen verbessert und das Planungsverfahren durch Bündelung beim Eisenbahnbundesamt zeitlich gestrafft. Das bringt einen wirklichen Zeitgewinn für dringende Projekte wie die Marschbahn.“