Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie gilt weiterhin

Bei den Beratungen des Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen haben die Koalitionsfraktionen steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht.

Um den gastronomischen Betrieben über die Krise hinwegzuhelfen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Dies erleichtert der Gastronomie die Fortführung ihrer Betriebe nach den Beschränkungen der Corona-Krise.

Um kleine und mittelständische Brauereibetriebe zu unterstützen, wird die befristet eingeführte Biersteuermengenstaffel dauerhaft beibehalten. Dadurch gelten für mittelständige Brauereien ermäßigte Biersteuersätze. Von der Maßnahme profitieren etwa 1.460 Brauereien. Das den Ländern zustehende Biersteueraufkommen reduziert sich dadurch voraussichtlich um circa 6,9 Mio. Euro pro Jahr.