THC-Grenzwert-Anhörung: Gute Argumente für den Gesetzentwurf der Ampel
Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages zur Einführung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehrsgesetz sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:
„Viel Zuspruch der geladenen Experten hat heute der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines THC-Grenzwertes ins Straßenverkehrsgesetz erhalten, sodass wir ihn wie geplant am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschieden können. Die Mehrheit der Sachverständigen sprach sich in der öffentlichen Anhörung mit guten Argumenten für den Grenzwert von 3,5 ng/ml aus. ADAC-Präsident Gerhard Hillebrandt begrüßte besonders, dass mit dem neuen Grenzwert die Ungerechtigkeit beseitigt werde, dass man für Cannabiskonsum bestraft werden könne, obwohl man niemals berauscht am Steuer gesessen habe. Ingo Koßmann von der BASt erwartet durch den neuen Grenzwert ebenfalls weniger MPU-Anordnungen und verwies zusammen mit Stefan Thönnes vom Universitätsklinikum Frankfurt auf die eindeutige Studienlage, die den vorgeschlagenen Grenzwert stützt. Von einem allgemeinen Unfallrisiko sei man bei 3,5 ng/ml sehr weit entfernt, sodass beide Wissenschaftler keine Gefahr für die Verkehrssicherheit erkennen konnten.
Noch breiter fiel die Zustimmung der Experten zu der Regelung für Fahranfänger*innen aus, für die wir in unserem Gesetzentwurf analog zu der bewährten Regelung für Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze festgelegt haben: Zu Recht, denn bei Fahranfänger*innen handelt es sich um eine besondere Risikogruppe, die überproportional viele Unfälle verursacht, wie mehrere Fachleute bestätigten. Gerhard Hillebrand vom ADAC betonte, dass neben der Festlegung des Grenzwertes auch die Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung sei und nicht vernachlässigt werden dürfe. Hier sehe ich in erster Linie das Bundesverkehrsministerium in der Verantwortung.
Die Sachverständigen hielten es ebenfalls für sinnvoll, dass die neuen Regelungen nach drei Jahren evaluiert werden sollen. Auf diese Weise können die Erfahrungen ausgewertet und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet werden.“