Cannabiskonsum und Verkehrssicherheit: Stein fordert wirksame Aufklärungskampagne
Anlässlich der Bekanntgabe des THC-Grenzwert-Vorschlags der unabhängigen Arbeitsgruppe im BMDV sagt der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Mathias Stein:
„Mit der fristgerechten Veröffentlichung einer THC-Grenzwert-Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums wird der Weg frei für die Anpassung des Straßenverkehrsrechts, die nach der Teillegalisierung von Cannabis notwendig geworden ist. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag werden den vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum nun zügig in den § 24a StVG aufnehmen und damit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen. Auch die Empfehlung, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen, unterstütze ich.
Mit der Vorlage des Grenzwertes ist die Problematik des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit aber noch längst nicht ausreichend in der Gesellschaft behandelt. Auch in der Community selbst besteht zum Teil Verunsicherung darüber, wann man nach dem Cannabiskonsum wieder ohne Risiko für sich und andere am Straßenverkehr teilnehmen kann. Vom Bundesverkehrsministerium erwarte ich daher, dass es zielgruppengerecht und zeitnah über die Gesetzeslage und die Risiken des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit informiert. Allen muss klar sein: Wer kifft, fährt nicht.“