StVG-Reform: Kommunen stärken, Verkehrssicherheit verbessern!

Zur Einbringung der zehnten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in erster Lesung in den Deutschen Bundestag am 21.09.23 sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Mathias Stein:

„Kommunen in Deutschland brauchen mehr Handlungsspielräume bei der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen und genau diese Möglichkeit wollen wir in diesem Gesetz mit einer Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage schaffen. Die Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitsschutz und städtebauliche Entwicklung kommen zu den bisherigen Zielen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dazu und werden bei entsprechender Umsetzung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) neue Optionen für den ÖPNV, den Rad- und den Fußverkehr schaffen.

Die zuständigen Berichterstatter der Ampel befinden sich bereist mitten in den Verhandlungen über den Gesetzentwurf. Ich persönlich lege viel Wert darauf, dass wir bei der Verkehrssicherheit noch eine große Schippe drauflegen. Die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer*innen und das Präventionsprinzip sind für mich dabei sehr wichtige Punkte. Es muss Schluss sein damit, dass erst schwere Unfälle passieren müssen, bevor eine erkannte Gefahrenlage behoben werden kann. Darüber hinaus sollten wir die Möglichkeit nutzen, den Kommunen eine soziale Staffelung beim Anwohnerparken zu ermöglichen. Die Notwendigkeit, dies im Gesetz zu regeln, ist durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entstanden.“