Mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Die Corona-Pandemie und die demografische Entwicklung haben die Kosten in der Pflegeversicherung in den letzten Jahren ansteigen lassen. Wir bringen nun das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg, um die Pflegeversicherung und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen. Konkret ist geplant, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent zu erhöhen.
2025 werden alle Leistungen dann um 4,5 Prozent erhöht, ab 2028 steigen sie entsprechend der Inflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig länger in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Juli 2025 wird für alle ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren, die eine schwere Behinderung haben, wird dieses Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt. Außerdem begrenzen wir die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen. Wir müssen die Pflegeversicherung aber auch weiter stabilisieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 leicht um 0,35 Prozentpunkte an – also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Kinderlose zahlen einen Zuschlag. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Ein Beispiel: Eine Familie mit drei minderjährigen Kindern zahlt künftig 2,90 Prozent, also weniger als bisher. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, zahlen die Eltern wieder dauerhaft 3,4 Prozent – und damit weniger als Kinderlose, für die der Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten gilt.