Wir begrenzen die Kosten für Strom und Heizung

Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Dafür haben wir einen starken Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro gespannt – zusätzlich zu den Entlastungspaketen mit einem Umfang von fast 100 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage führen wir nun Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme ein.

Bundestag und Bundesrat haben bereits beschlossen, dass der Bund in einem ersten Schritt die für Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme für private Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen übernimmt. In dieser Woche beraten wir jetzt im Bundestag die Gesetzentwürfe zu den eigentlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, die wir zum 1. März 2023 einführen werden – und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Konkret begrenzen wir den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde (Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde). Den Strompreis deckeln wir für ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für Industriekunden sind besondere Regeln geplant.

Die Preisbremsen werden so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt. Wichtig ist uns zudem, dass auch Hilfen für Härtefälle eingeführt werden. Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister werden wir besonders unterstützen. Und wir setzen uns für eine gerechte und zielgerichtete Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen heizen, wie z. B. mit Öl oder Holzpellets, und besonders belastet sind. Wir halten unser Versprechen: Niemand wird alleine gelassen.

Außerdem sorgen wir dafür, dass die Preisbremsen gerecht finanziert werden. Konzerne, die hauptsächlich im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind, sollen in diesem und im kommenden Jahr ihre Übergewinne versteuern. Zudem werden wir Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen abschöpfen.