Faire Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen kommt

Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter:innen diese Kosten alleine tragen, künftig werden nun auch Vermieter:innen stärker beteiligt. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Je nach energetischem Zustand des Mietshauses werden die Kosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche verteilt. D.h. in dem Stufenmodell gilt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter:innen.

So soll auf Vermieter:innenseite ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden – auf Seite der Mieter:innen ein Anreiz zu energieeffizientem Verhalten.

Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden.