Geldsegen für den Radverkehr in Schleswig-Holstein

Mehr Platz und mehr Sicherheit für immer mehr Radfahrbegeisterte in den Kommunen zu schaffen, soll nicht davon abhängig sein, wie gut gefüllt die Stadtkasse ist. Deshalb hat der Deutsche Bundestag insgesamt 660 Millionen Euro für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung gestellt. Für Schleswig-Holstein stehen davon bis zum Ende des Jahres 2023 insgesamt rund 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kommunen können die Finanzhilfen direkt beim Verkehrsministerium in Kiel beantragen.

Förderfähig sind fast alle Maßnahmen, die den Radverkehr in den Städten und auf dem Land attraktiver und sicherer machen: u.a. getrennte und eigenständige Radwege, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken und -unterführungen, Schutzinseln und vorgezogene Haltelinien, aber auch Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser. Der Bund übernimmt im Regelfall 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Gemeinden und strukturschwachen Regionen erhöht der Bund seinen Anteil sogar auf 90 Prozent. Mit diesem Förderprogramm, das wir im Rahmen des Klimaschutzprogramms konzipiert haben, wollen wir vor allem dort für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur sorgen, wo dies ohne die finanzielle Unterstützung des Bundes nicht möglich wäre.

Weitere Informationen dazu:

Sonderprogramm „Stadt und Land“ FAQ

Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“

Ziele und Indikatoren Sonderprogramm „Stadt und Land“