Frauen besser vor Gewalt schützen: Femizide müssen geahndet werden!
Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Gesamtstrategie, um alle Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen und deren Rechte zu wahren.
Femizide sind geschlechtsspezifische, vorsätzliche Tötungen von Frauen und Mädchen aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte Rollenvorstellungen und -normen. Solche Taten sind leider keine Einzelfälle, sondern haben ihre Ursachen in gesellschaftlichen und patriarchalen Strukturen. In Deutschland treten Femizide am häufigsten als sogenannte „Trennungstötungen“ auf. Femizide sind die drastischste Form geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Mit steigender Tendenz wurden 2019 über 140 000 Personen Opfer von Gewalt durch (Ex-)Partner:innen. Gewaltopfer waren mit 81 Prozent zumeist Frauen. Damit wird in Deutschland mehr als einmal pro Stunde eine Frau von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Die Dunkelziffer dürfte dabei noch um einiges höher sein. Diese Taten offenbaren konsequenten Handlungsbedarf. Mechthild Rawert, die zuständige Berichterstatterin sagt: „Nach wie vor werden jährlich über 100.000 Frauen Opfer von Gewalt durch (Ex-)Partner – Tendenz steigend. Damit wird mehr als einmal pro Stunde eine Frau von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Auch Gewalt ausgehend von Familienangehörigen ist nicht hinnehmbar. Diese Taten offenbaren einen konsequenten – auch rechtlichen – Handlungsbedarf. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass Mord auch als Mord verurteilt wird. Die Ablehnung niedriger Beweggründe darf nicht auf den Trennungswunsch oder eine durchgeführte Trennung des Opfers gestützt werden. Jede Frau hat zu jeder Zeit das Recht darüber zu entscheiden, ob und mit wem sie eine Beziehung eingeht oder diese für beendet erklärt. Frauenfeindliche Vorstellungen müssen in der Urteilsfindung sachgerecht beachtet werden.“
Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns für die Bekämpfung jeglicher Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt ein. So befürworten wir beispielsweise auch die Aufnahme des Merkmals der „geschlechtsspezifischen Beweggründe“ in die Strafzumessungsgründe des § 46 Abs. 2 StGB, um die Staatsanwaltschaften und Gerichte für den Umgang mit solchen Delikten zu sensibilisieren und eine entsprechende Signalwirkung zu erzielen. Außerdem bekennen wir uns zur Verpflichtung Deutschlands aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul- Konvention, auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Weitere Maßnahmen sind in unserem Positionspapier zu finden.
Wir stellen fest: Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen findet in jeder Gesellschaftsschicht statt und ist als Ausdruck gesellschaftlicher Ungleichverhältnisse zu verstehen. Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen muss umfassend in der Gesellschaft diskutiert werden. Dabei ist eine Gesamtstrategie erforderlich, um alle Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen und ihre Rechte zu wahren.