Bund sichert Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur
Mit der Abstimmung zum Schnellladegesetz und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen macht der Deutsche Bundestag heute Nacht zu später Stunde den Weg frei für ein neues Zeitalter des Stromladens in Deutschland. Die Bundesregierung wird auf Grundlage dieses Gesetzes 1.000 Standorte an die Wirtschaft ausschreiben, die dort in den nächsten Jahren öffentliche Schnellladehubs mit mindestens 150 kW Ladeleistung errichten wird. Die Ausschreibung der öffentlichen Schnellladehubs dienen der Flächen- und Bedarfsabdeckung. Wir wollen erreichen, dass E-Fahrzeuge ohne große Umwege überall in Deutschland schnell und zuverlässig aufgeladen werden können – auch an weniger frequentierten Orten, wo sich die Investition für die Privatwirtschaft zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht lohnt. Dank dieses öffentlich finanzierten Basisnetzes werden sich mehr Menschen leichter für den Umstieg auf ein E-Auto entscheiden können und die ‚Reichweitenangst‘ wird ein Ende haben.
In den parlamentarischen Beratungen habe ich als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung zusammen mit meinem Unionskollegen Christoph Ploß an entscheidenden Stellen verbessern können: Vertrauen ist gut, parlamentarische Kontrolle ist besser – vor allem, wenn wir wie hier über ein Finanzvolumen von 1,9 Milliarden Euro sprechen. Daher haben wir durchgesetzt, dass das Bundesverkehrsministerium dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages sein Ausschreibungskonzept zur Zustimmung vorlegen muss. Auch die Verordnungen, die im Nachgang des Schnellladegesetzes zur weiteren Umsetzung erlassen werden sollen, müssen vorher vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Die Kritik aus der Branche, die sich von dem Gesetzentwurf der Regierung zunächst verunsichert gezeigt hatte, konnten wir als Berichterstatter der Regierungsfraktionen ebenfalls aufnehmen und an vielen Stellen umsetzen. Wir wollen, dass sich nicht nur die großen Anbieter und Konsortien an den Ausschreibungen beteiligen können. Deshalb haben wir die Anzahl der Ausschreibungslose erhöht. So wird es mindestens 18 Lose geben, die sechs Regionen abdecken werden. Diese Lose werden unterschiedlich groß sein. Pro Region soll es mindestens ein Los mit nur 20 Standorten geben, die zumindest von den mittelständischen Betrieben gut bewältigt werden können. Darüber hinaus haben wir viele Begriffsdefinitionen hineinverhandelt, damit die Unternehmen wissen, woran sie sind und das Gesetz für alle verständlicher wird.
Über einen Erfolg freue ich mich ganz besonders: Mir war es sehr wichtig, dass das Monopol der Kraftstoffversorgung an Autobahnen nicht auf den Ladeinfrastrukturbereich übertragen wird. Wir haben daher durchgesetzt, dass Schnellladeinfrastruktur an Bundesfernstraßen zusätzlich auch an unbewirtschafteten Raststätten installiert wird, die nicht an bestehende Konzessionsverträge gebunden sind. Das ist gut für den Wettbewerb und die Kundinnen und Kunden.