Baulandmobilisierungsgesetz für bezahlbares Wohnen und besseren Mieterschutz beschlossen
Eine bezahlbare Wohnung in Kiel zu finden, ist gerade für Familien oft eine Herausforderung. Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft dafür, dass Wohnen in ganz Deutschland bezahlbar bleibt. Nach jahrelangem Ringen hat der Deutsche Bundestag heute Mittag das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Dies ist die größte Reform des Baurechts seit seinem Bestehen. Mit der Reform werden die Instrumente für Kommunen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geschärft, der Schutz von Mietern vor Verdrängung erhöht und der Erhalt sozialer Quartiere ermöglicht.
Für uns als SPD steht der Schutz der Mieterinnen und Mieter im Vordergrund. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz stoppen wir das spekulative Geschäftsmodell von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten. Denn in vielen Städten beobachten wir derzeit, wie Häuser mit Mietwohnungen in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt und diese dann verkauft werden. Die Eigentümer machen Eigenbedarf geltend und kündigen die Mietverhältnisse.
Als Kieler Bundestagsabgeordneter habe ich bereits mehrere Zuschriften von Mietern erhalten, insbesondere aus den Stadtteilen Brunswik und Blücherplatz, die davon betroffen sind. Ich bin daher froh und erleichtert, dass es uns gelungen ist, das Baulandmobilisierungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen, damit diese Praxis unterbunden werden kann.
Diesen Erfolg haben wir gegen den großen Widerstand von CDU und CSU durchgesetzt. Allerdings ist nur die erste Hürde genommen – jetzt ist das Land Schleswig-Holstein am Zug: Es ist Sache der Bundesländer durch eine Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen nur noch in Ausnahmefällen möglich sind.
Auch die Kieler Landtagsabgeordnete und Baupolitikerin der SPD-Landtagsfraktion Özlem Ünsal begrüßt das Gesetz: „Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz liegt jetzt ein Kompromiss vor, in dem wir als SPD viele Punkte für den Mieterschutz und für die Kommunen rausholen konnten. Besonders zu begrüßen ist hierbei das Vorkaufsrecht der Kommunen, damit sie Bauland für den bezahlbaren Wohnungsbau zum Verkehrswert statt zu spekulativen Höchstpreisen erwerben können. Bisher mussten sich Kommunen spekulativen Preisvorstellungen beugen. In der Praxis lief das kommunale Vorkaufsrecht daher oft ins Leere. Mit der Preislimitierung kann jetzt auch die Preisspirale bei Grund und Boden weiter gebremst werden.
Mit dem Gesetz wird auch ermöglicht, dass die Kommune das Grundstück zugunsten einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft übernehmen kann, die dann dort baut. Auch gegen verwahrloste Grundstücke und städtebauliche Missstände wie Schrottimmobilien können Städte zukünftig mit dem Vorkaufsrecht vorgehen.“
Die jamaika-geführte Landesregierung in Schleswig-Holstein ist jetzt in der dringenden Pflicht, unsere Kommunen in angespannten Lagen mit den geschärften Instrumenten auszustatten: dem Vorkaufsrecht, dem Umwandlungsstopp, den Befreiungen von Bauleitplänen, wenn Wohnungsbau verhindert wird, und der leichteren Anwendung des Baugebots. Wir erwarten, dies so mieterfreundlich wie möglich auszurichten und unsere Kommunen bestmöglich zu unterstützen. Daran wird sich zukünftig auch das Land bei seiner Bilanz für den bezahlbaren Wohnungsbau und der Innenstadtentwicklung messen lassen müssen!