Wir kämpfen weiter um jeden Arbeitsplatz und die soziale Absicherung aller Betroffenen

Heute haben wir im Bundestag das zweite Sozialschutz-Paket beschlossen. Damit ergreifen wir weitere Maßnahmen, um die Folgen der Corona-Krise einzudämmen und für sozialen Schutz zu sorgen: Wir erhöhen das Kurzarbeitergeld, wir öffnen die Zuverdienstgrenzen, wir verlängern das Arbeitslosengeld und wir sorgen dafür, dass Kinder aus bedürftigen Familien auch außerhalb der Schule oder Kita ein warmes Mittagessen bekommen.

Mit dem Kurzarbeitergeld haben wir ein wirkungsvolles Instrument gefunden, um den Verlust vieler Arbeitsplätze zu vermeiden. Trotzdem ist es für die Betroffenen nicht leicht, auf bis zu 40 Prozent ihres Nettolohns zu verzichten. Darum wird – befristet bis zum 31. Dezember 2020 – das Kurzarbeitergeld für alle Arbeitnehmer*innen erhöht, deren Arbeitszeit um mehr als 50 Prozent reduziert wurde. Ab dem 4. Monat steigt ihr Anspruch auf 70 Prozent (für Haushalte mit Kindern 77 Prozent) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent). Zusätzlich können Kurzarbeitende ab Mai in allen Berufen bis zur Höhe des bisherigen Monatseinkommens in anderen Jobs hinzuverdienen.

Wer seine Arbeit verloren hat, hat es zurzeit besonders schwer. Die Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung und Weiterbildung sind stark eingeschränkt. Wir verlängern deshalb auch das Arbeitslosengeld für all diejenigen um drei Monate, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Mehr dazu