Neue StVO ab morgen: Höhere Bußgelder für Regelverstöße
Morgen tritt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft und das bedeutet vor allem mehr Schutz für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Zukünftig dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, weil in diesen Situationen besonders viele Unfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen passieren. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat in der StVO-Novelle außerdem mit den Bundesländern festgeschrieben, dass Radfahrende in Städten nur mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern überholt werden dürfen, außerorts sind wegen der höheren Geschwindigkeit sogar mindestens zwei Meter einzuhalten. Die Gefahr für Radler*innen im Straßenverkehr soll außerdem dadurch verringert werden, dass auf Fahrradschutzstreifen ab morgen nicht nur ein Park-, sondern auch ein Halteverbot gilt. Kfz- und Lkw-Fahrende, die das Halteverbot missachten, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen: Bis zu 100 Euro kann ein solcher Verstoß kosten, dies gilt auch für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten und Parken in zweiter Reihe. Wenn andere Verkehrsteilnehmer*innen dabei in Gefahr gebracht werden, kann außerdem ein Punkt im Fahreignungsregister dazukommen.
Die neuen Regeln sind gut, sie reichen aber noch nicht aus, um die Sicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen tatsächlich zu gewährleisten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf meine Initiative hin daher einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der weitergehende Maßnahmen enthält. So haben wir das Ministerium im Januar dazu aufgefordert, sich auch um das Thema Rechtsabbiegeunfälle mit Pkw zu kümmern, denn auch hierbei passieren noch immer viele Unfälle. Darüber hinaus haben wir das BMVI damit beauftragt, Modellprojekte durchzuführen, in denen getestet wird, wie es sich auf den Straßenverkehr auswirkt, wenn innerorts überall Tempo 30 km/h gilt und nur auf den Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 erlaubt ist. Die nächste Novelle, mit der dieser Beschluss des Bundestages umgesetzt werden soll, wird nach aktuellen Informationen im Mai im Kabinett beraten werden.