Mehr Selbstbestimmung und bessere Reha-Leistungen

Um auch schwerstpflegebedürftigen Menschen das Leben zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft zu ermöglichen, ohne dass sie bei der Qualität ihrer Pflege Abstriche machen müssen, werden die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege neu geregelt. Es werden erstmals Qualitätsvorgaben eingeführt. Zudem wird die Inanspruchnahme von Reha-Leistungen erleichtert und das Wahlrecht der Versicherten gefestigt. Die SPD-Fraktion hat sich im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, nicht nur die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern, sondern gleichzeitig auch das Recht auf Selbstbestimmung zu stärken.

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