Planungsbeschleunigung im Zeichen der Klimaziele: Koalition setzt Priorität auf die Schiene!

Heute haben wir im Bundestag das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für die Themen Bürgerbeteiligung und Planungsrecht im Verkehrssektor habe ich es mit erarbeitet. Mit dem Gesetz setzen wir eine klare Priorität auf die Schiene.

Die Schiene ist das Rückgrat unserer solidarischen Verkehrswende. Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz sorgen wir dafür, dass die vorgesehenen Milliarden für umweltfreundliche Mobilität schnell verbaut werden können. Auch für den Energiebereich ermöglichen wir bei Windrädern und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen eine Beschleunigung der Verfahren.

Elektrifizierungen, Barrierefreiheit, Lärmschutz und Digitalisierung von Schienenwegen können zukünftig genehmigungsfrei umgesetzt werden – sofern die Vorprüfung keine UVP-Pflicht ergibt. Umwelt- und Beteiligungsrechte schieben wir aber nicht beiseite, die landesrechtlichen Vorschriften gelten weiter. Das bringt uns bei der Schiene enorm voran.

Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir zudem dafür gesorgt, dass die Erleichterungen für Elektrifizierungen in der Praxis auch wirken. Der Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums wäre eine schöne Überschrift gewesen, hätte aber keine Elektrifizierung tatsächlich beschleunigt. Wir haben durchgesetzt, dass Tunnel und Querungsbauwerke in diese Regelung aufgenommen werden.

Leider hatte das Bundesverkehrsministerium in seinem Entwurf wieder den ÖPNV vergessen. Dies haben wir im parlamentarischen Verfahren aber nachgeholt und dafür gesorgt, dass die Erleichterungen für die Schiene auch für Straßenbahnen und Trams gelten.

Schneller werden müssen wir auch bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien – sonst verfehlen wir unsere Klimaziele. Deswegen werden Klageverfahren zu großen Windkraft- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen künftig direkt vor den Oberverwaltungsgerichten verhandelt. Wir wollen auch Abwärme von großen Industrieanlagen besser für Fernwärme nutzen. Dafür erlauben wir bei positiver Planungsprognose vorzeitige Maßnahmen – zum Beispiel für den Artenschutz.

Die Oberverwaltungsgerichte werden für eine Reihe von Vorhaben erstinstanzlich zuständig. Unser Gesetz zeigt Wege auf, wie die Gerichte mit dieser Mehrarbeit umgehen können, unter anderem durch die Einrichtung von Spezialsenaten für Planungsrecht. Die Länder müssen nun aber ihren Teil tun und mehr Personal für die Gerichte bereitstellen.