64.400 Euro vom Bund für die Synagoge der Jüdischen Gemeinde Kiel
Die Bundesregierung wird die Sanierung der Synagoge der Jüdischen Gemeinde Kiel in der Waitzstraße mit 64.400 Euro unterstützen. Dies haben die Regierungsfraktionen heute im Haushaltausschuss des Bundestages beschlossen. Die Förderung findet im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramm IX des Bundes statt.
Seit Juni 2019 wird das Gebäude in der Waitzstraße 43 von der Jüdischen Gemeinde Kiel als Synagoge und Gemeindezentrum genutzt. Die neuen Räumlichkeiten bieten mehr Platz und damit vielfältigere Nutzungsmöglichkeiten als das vorige Gemeindehaus in der Jahnstraße. Da das Gebäude dringend sanierungsbedürftig ist, stehen umfangreiche bauliche Maßnahmen an – alles unter Beachtung von Denkmalschutz-Auflagen. Die Umbauarbeiten wären für die Jüdische Gemeinde ohne finanzielle Unterstützung allein nicht zu stemmen.
Seit dem vergangenem August stand ich mit dem Vorstandsvorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Kiel, Dr. Alexander Friedmann, in Kontakt, habe bei der Beantragung der Fördermittel beraten und in Berlin für die Bewilligung geworben. Bei einem Besuch der Synagoge im Sommer konnte ich mir einen Eindruck machen von dem tollen, aber baufälligen Gebäude. Ich freue mich, dass durch die denkmalgeschützte Sanierung ein Stück Kieler Geschichte gerettet wird. Ich bin vor allem aber sehr glücklich, dass hier ein Ort der Begegnung und des Gebets für die Jüdische Gemeinde entsteht. In unserer Gesellschaft zeigen sich in letzter Zeit wieder vermehrt antisemitische Tendenzen. Diesen müssen wir uns politisch immer wieder entgegen stellen, auch durch solche Fördermittel.
Das flachgedeckte Backsteingebäude wurde 1891 für die Burschenschaft Teutonia zu Kiel erbaut. Es dokumentiert das Selbstverständnis studentischer Verbindungen im ausgehenden 19. Jahrhundert und hat durch seinen geschichtlichen und künstlerischen Wert eine besondere Bedeutung. Seit 2007 steht das komplette Gebäude unter Denkmalschutz.
Die Förderung findet im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogrammes 2020 des Bundes statt. Insgesamt stehen knapp 50 Millionen Euro für dringende Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmälern im ganzen Bundesgebiet zur Verfügung.