Mathias Stein vor der Reichstagskuppel § Foto: Marco Urban

StVO-Antrag für mehr Sicherheit im Radverkehr

Heute haben die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag zur Radverkehrssicherheit (Drucksache 19/15779) in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem Gero Storjohann (CDU) und ich als die beiden federführenden Berichterstatter unserer Fraktionen die Straßenverkehrsordnung noch fahrradfreundlicher machen wollen. Wir bessern damit die Novelle der Straßenverkehrsordnung nach, die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im September vorgelegt hatte. Der gemeinsame Antrag fußt dabei in wesentlichen Punkten auf einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Juni dieses Jahres, das ich im Frühjahr erarbeitet hatte.

Mit unserem Antrag werden die Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, entsprechend der unterschiedlichen Bedingungen vor Ort für mehr Verkehrssicherheit für die Radfahrerinnen und Radfahrer zu sorgen. So sollen Kommunen künftig wesentlich leichter Tempo-30-Straßen anordnen können, ohne dass eine spezielle Gefahrenlage nachgewiesen werden muss. Auch die Innovationsklausel soll so geändert werden, dass neue Regeln oder Verkehrsmaßnahmen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unabhängig von bestehenden Gefahrenlagen getestet werden können. Radfahren wird auch dadurch attraktiver, dass geschützte Radfahrstreifen künftig dort zum Standard werden sollen, wo sich der Radverkehr nicht auf einer ruhigen Nebenstrecke vom Autoverkehr trennen lässt und die Straßenbreite ausreichend ist.

Besonders freut mich, dass das Bundesverkehrsministerium Modellprojekte durchführen werden wird, in denen getestet werden soll, wie es sich auf den Straßenverkehr auswirkt, wenn innerorts überall Tempo 30 km/h gilt und nur auf den Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 erlaubt ist. Das wird uns wichtige Erkenntnisse für die künftige Geschwindigkeitsregelung in Kommunen geben. Der Wunsch, die Geschwindigkeitsregelung in Städten umzukehren, war auch von Kieler Bürgerinnen und Bürgern bei der Initiative „Radverkehr verbessern“ geäußert worden, die ich im vergangenen Jahr zusammen mit der SPD-Ratsfraktion gestartet hatte.

Die StVO-Novelle des Bundesverkehrsministeriums befindet sich derzeit noch zur Beratung in den zuständigen Gremien des Bundesrats. Der Antrag der Regierungsfraktionen wird in der nächsten Woche im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages debattiert und voraussichtlich im Januar im Plenum verabschiedet. Die Forderungen des Entschließungsantrags der Regierungsfraktionen sollen nach Auskunft des BMVI im Rahmen der nächsten Novelle in der ersten Jahreshälfte 2020 umgesetzt werden.