Persönliche Erklärung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Wir beraten im Bundestag eine Reihe von Gesetzen, die insbesondere viele Verbesserungen für Geflüchtete bedeuten, die in Deutschland leben. Gleichzeitig wird ein modernes und den Herausforderungen angemesseneres Zuwanderungsrecht geschaffen und damit klargestellt, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Das ist ein wichtiger Verhandlungserfolg der SPD. Deshalb stimme ich den Gesetzen zu.

Mit Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass die Kritik der Menschenrechtskommissarin des Europarats Dunja Mijatović nicht ausgeräumt wird. Das betrifft zum einen den Vorwurf der möglichen Kriminalisierung der Zivilgesellschaft. Das dagegen vorgebrachte Argument, dass die bestehende Rechtslage nicht verändert wird und es beim Verbot der Informationsweitergabe nur um Staatsbedienstete gehen soll, kann ich zwar nachvollziehen. Dann hätte ich aber erwartet, dass sich das Gesetz zu dieser Frage gar nicht äußert und die entsprechende Passage gestrichen wird.

Auch der Kritik der Menschenrechtskommissarin an einer Unterbringung von Abzuschiebenden in regulären Gefängnissen wird leider nicht Rechnung getragen. Ich begrüße zwar, dass vorgesehen ist, auch in regulären Gefängnissen Geflüchtete nun getrennt von Strafgefangenen unterzubringen. Nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass in der Europäischen Union sehr zu Recht eine gemeinsame Unterbringung von Abzuschiebenden und regulären Strafgefangenen rechtswidrig ist.

Der Gesetzentwurf betrifft offensichtlich gesellschaftlich sensible Bereiche. Deshalb hätte ich mir mehr Zeit gewünscht, um die geplanten Änderungen auf Basis von ausführlichen Informationen transparent mit den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises zu diskutieren.

Grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, dass die bereits bestehenden Gesetze ausreichen, um die Zielsetzungen des vorliegenden Gesetzentwurfes zu erfüllen. Da der Gesetzentwurf aber als Teil eines Gesamtpakets zu sehen ist und die weiteren Gesetzentwürfe zentrale Weichen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik und eine moderne Einwanderungspolitik stellen, stimme ich nach Abwägung der Argumente dem Gesamtpaket zu.

Berlin, 07. Juni 2019

Persönliche Erklärung des Abgeordneten Mathias Stein zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf derBundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht