Mehr Teilhabe. Mehr Möglichkeiten. Mehr Verunsicherung?

Zum 1.1.2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft und sorgt für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Damit verbunden ist allerdings eine radikale Systemumstellung, die derzeit viele Befürchtungen hervorruft.

Um darüber zu sprechen, habe ich vergangene Woche Kerstin Griese nach Kiel eingeladen. Sie ist Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dort zuständig für den großen Bereich „Inklusion“. Wir wollten, dass Betroffene als Expert*innen in eigener Sache selbst zu Wort kommen. Daher habe ich gemeinsam mit der Stiftung Drachensee zur Diskussionsrunde unter dem Motto „Mehr Teilhabe. Mehr Möglichkeiten. Mehr Verunsicherung?“ eingeladen.

Insbesondere das Spannungsfeld Sicherheit – Selbstbestimmung war Thema. Klar ist: „Den“ Menschen mit Behinderung gibt es nicht. Während sich viele Menschen schon lange mehr Selbstbestimmung für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft wünschen, gibt es andere, die vor allem ganz viel Sicherheit, das so genannte „Rund-um-sorglos“-Paket, brauchen. Für all die vielen unterschiedlichen Bedürfnisse und Wünsche müssen wir eine Regelung finden, die passt.

Kerstin Griese betonte, dass das Bundesteilhabegesetz ein lernendes System ist, bei dem Regelungen angepasst werden, wenn sie sich als nicht praktikabel herausstellen. Umso mehr habe ich mich gefreut, dass dieses lebhafte Gespräch zu Stande gekommen ist.

Im Grundsatz sind wir uns dabei alle einig: Der Grundgedanke des Gesetzes stimmt, auch wenn die Umstellung vielleicht nicht von heute auf morgen völlig reibungslos klappt. Und klar ist auch: Inklusion kann man nur gemeinsam schaffen!