Mehr Geld für Familien mit kleinem Einkommen
Mit dem Starke-Familien-Gesetz haben wir heute im Bundestag wichtige Maßnahmen gegen Kinderarmut auf den Weg gebracht. Wir unterstützen damit ganz gezielt Familien und Alleinerziehende mit kleinem Einkommen. Konkret hebt die schwarz-rote Regierungskoalition den Höchstbetrag des Kinderzuschlags für jedes Kind ab dem 1. Juli zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich an. Außerdem sorgt das Gesetz aus dem Ministerium von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) dafür, dass mehr Kinder Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben.
Darüber hinaus wird mit dem Starke-Familien-Gesetz das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien mit geringen Einkommen, wie z.B. der Grundsicherung, erhöht und verbessert: Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf von 100 auf 150 Euro erhöht. Auch die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für beispielsweise Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur wird von zehn auf 15 Euro monatlich erhöht. Außerdem schafft das Starke-Familien-Gesetz der SPD-Familienministerin die Eigenanteile der Eltern für die Schülerbeförderung und das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita ab. Nachhilfe sollen Kinder zukünftig schon dann bekommen, wenn sie einen Förderbedarf haben, und nicht erst dann, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Unser Gesetz sorgt ganz konkret dafür, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien unbeschwerter aufwachsen und die finanziellen Sorgen der Eltern gemindert werden. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld erhalten Eltern künftig bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. Ziel ist es, das Existenzminimum der Kinder eigenständig zu sichern.