Klimaschutzgesetz mit Zielvorgaben und Erfolgskontrolle

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz, das der Deutsche Bundestag heute in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, legt die Bundesregierung erstmals verbindliche CO2-Einsparziele für wesentliche Bereiche der Wirtschaft fest. Für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft geben wir ganz genau vor, wieviel Kohlenstoffdioxid konkret pro Jahr eingespart werden muss. Werden am Ende des Jahres die Einsparziele verfehlt, muss das verantwortliche Ministerium ein Sofortprogramm auflegen, um das Versäumte aufzuholen. Das ist ein Meilenstein in der deutschen Klimaschutzpolitik und Herzstück des Klimaschutzpakets, das die Bundesregierung im Oktober auf den Weg gebracht hat.

Mit diesem Instrument wollen wir dafür sorgen, dass Deutschland die vertraglich vereinbarten Klimaschutzziele – Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis zum Jahr 2030 und Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 – auch tatsächlich erreicht. Bislang hatten weder das Bundesumweltministerium noch das Parlament eine Handhabe gegenüber den Ministerinnen und Ministern, die sich in ihrem Fachbereich zu wenig um Klimaschutz bemühen. Jetzt schreiben wir die Zielvorgaben gesetzlich vor und sowohl das Bundesumweltamt als auch ein unabhängiger Expertenrat für Klimafragen überprüfen die erreichten Ziele in jedem Bereich.

Das Klimaschutzgesetz wird flankiert von zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Förderprogrammen, mit denen u.a. beim Verkehr, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft Anreize zum klimafreundlichen Umsteuern gesetzt werden sollen. Heute haben wir auch die Mehrwertsteuersenkung für Bahnfahrten über 50 Kilometer beschlossen, so dass Reisen mit der Bahn noch attraktiver und günstiger wird.