Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird ausgebaut

In Deutschland haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, sobald ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Aber was passiert nach der Einschulung? Für Kinder im Grundschulalter bestand dieser Rechtsanspruch bislang nicht. Eltern standen daher mit der Einschulung ihres Kindes plötzlich vor einem großen Problem: Sie mussten eine Betreuung für ihr Kind an den Nachmittagen nach Schulschluss organisieren. Das ändert sich nun! Der Bund unterstützt die Länder beim Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote mit zwei Milliarden Euro. Die Investitionen dienen der Vorbereitung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Denn klar ist: Die Ganztagsförderung erhöht die Teilhabechancen und ermöglicht eine bessere individuelle Förderung der Kinder. Gleichzeitig helfen Ganztagsangebote den Eltern, Beruf und Familie zu vereinbaren.