Höhere Schranken für Fahrverbote!
Mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sorgen wir heute dafür, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Deutschland weniger wahrscheinlich werden. Wir haben gesetzlich festgelegt, dass Fahrverbote erst dann ausgesprochen werden dürfen, wenn die Stickstoffdioxid-Belastung im Jahresmittel über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. In dem Bereich zwischen dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm und 50 Mikrogramm halten wir Fahrverbote, die durch den Umfahrungsverkehr ja auch immer zu stärkerer Luftverschmutzung in anderen Gebieten führt, für unverhältnismäßig. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie ordnungsgemäß nachgerüstete Fahrzeuge und Busse sowie Kommunalfahrzeuge, Handwerker- und Lieferfahrzeuge von den Verkehrsverboten ausgenommen werden. Die Kommunen vor Ort können darüber hinaus weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen.
Der SPD-Bundestagsfraktion gehen diese Gesetzesänderungen noch nicht weit genug. Wir haben daher ein Positionspapier mit fünf Maßnahmen vorgelegt, mit denen die Luftqualität verbessert und die Mobilität der Menschen auch in den Städten mit Grenzwertüberschreitungen erhalten wird. Wir wollen zum Beispiel Euro-5-Fahrzeuge von Fahrverboten ausschließen, für die es in absehbarer Zeit Nachrüstsysteme auf dem Markt gibt. Die betrogenen Dieselbesitzer sollen nicht darunter leiden, dass die CSU-Bundesverkehrsminister seit Jahren ihren Job nicht ordentlich machen.
Hier geht’s zum Positionspapier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fuenf-punkteplan-luft-rein-halten_mobilitaet-ermoeglichen_positionspapier-20190312.pdf?fbclid=IwAR3RBorSIPCbVXy2wnmS_FNkA7eipy8bmhUERU0T4sYi4MLuRzK_rr5FsNY