Musterklage gegen VW startet!

01.11.2018
Wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: An diesem Donnerstag reichen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Allgemeine Deutsche Automobil-Club eine Klage gegen den VW-Konzern zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche ein und vertreten damit die Interessen zahlreicher Dieselfahrer auch im Wahlkreis Kiel, Altenholz und Kronshagen. Möglich macht dieses neue Verfahren die Einführung der Musterfeststellungsklage, die am 1. November in Kraft tritt. Damit setzt die schwarz-rote Bundesregierung ein wichtiges Projekt aus ihrem Koalitionsvertrag um. Die SPD hat erreicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht großen Rechtsabteilungen von Konzernen und Anwälten von Großkanzleien gegenüber stehen. Mit der Musterfeststellungsklage bringen wir Bürgerinnen und Bürger endlich auf Augenhöhe mit Unternehmen und helfen ihnen so, ihr Recht auch durchzusetzen!

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden. Die Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, den die SPD durchgesetzt hat. Wir freuen uns, dass sofort nach Inkrafttreten unseres neuen Gesetzes vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geklagt werden wird.