Mehr Schutz bei Erwerbsunfähigkeit

Ab 2019 verbessert sich die Situation von jährlich mehr als 170.000 künftigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern. Für Frauen und Männer, die ab Januar aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch sehr wenig arbeiten können, wird die Zurechnungszeit angehoben. In einem ersten Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten und ab 2020 schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr. Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet.

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